Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat eine Entscheidung zur betrieblichen Invaliditätsrente getroffen.
Demnach kann ein Arbeitgeber die Zahlung an bestimmte Voraussetzungen knüpfen. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber die Voraussetzung gestellt, dass eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewilligt und das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Der Kläger war stattdessen der Meinung, dass die Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsrente nicht voraussetzt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.
Er war mit dieser Auffassung schon in Vorinstanzen gescheitert. Jetzt hat also auch das Bundesarbeitsgericht gegen ihn entschieden.
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