Deshalb reagiert Thüringen jetzt mit einer Ausweitung der 2G-Regelung. So ist es im Kabinett beschlossen worden. Demnach soll die Anwendung der 2G-Regelung unter anderem in der Gastronomie und in Beherbungsbetrieben durchgesetzt werden. Die Kommunen sollen diese Regeln schnellstmöglich umsetzen - in der Regel ab Donnerstag. Kammern und Branchenverbände kritisieren die neuen Regelungen scharf.
Das gilt im Einzelnen
Hier gilt 2G
- Gaststätten (innen und außen)
- Reisebusveranstaltungen
- Beherbergungsbetriebe
- Bars, Diskotheken
- Kulturelle Veranstaltungen
- Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen, Solarien, organisierter Sport, Freizeit- und Vereinssport
- Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung
- Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: Medizinisch notwendige Behandlungen = 3G)
- Jagd-, Flug-, Hundeschulen u. ä. (außer Fahrschulen = 3G)
- Prostitutionsstätten
- Orchesterproben, sofern Blasinstrumente verwendet werden, und bei Chorproben
Das gilt für Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen - Anzeigepflicht: 5 Werktage - Genehmigungspflicht ab 500 Personen - 2G (Genesen oder Geimpft) - qualifizierte Gesichtsmaske - max. 1000 Personen |
Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - Anzeigepflicht: 5 Werktage - Genehmigungspflicht ab 1000 Personen - 2G (Genesen oder Geimpft) - qualifizierte Gesichtsmaske - Kapazitätsbegrenzung 75 % der Höchstauslastung - max. 2000 Personen |
Nicht-öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen - Anzeigepflicht ab 30 Personen: 5 Werktage - 2G ab 15 Personen - max. 50 Personen - Kontaktpersonen-Nachverfolgung |
Nicht-öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel - Anzeigepflicht ab 70 Personen: 5 Werktage - 2G ab 20 Personen - Max. 100 Personen - Kontaktpersonen-Nachverfolgung |
Ausnahmen von 2G
- Gottesdienste
- Demonstrationen
- Parteipolitische VA, Gremiensitzungen etc.
- Bildungs- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen
- Hochschulen
- Fahrschulen
- Beratungsstellen
- Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen
- Kinder- und Jugendsport
- Einzelhandel
- Profi-, Berufs- und Kadersport