2G wird in vielen Bereichen zur Pflicht

Die 7-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist in Thüringen weiter gestiegen. Der Wert liegt heute bei 546. Nur in Sachsen und Bayern liegt die Inzidenz noch höher. Die Situation in den Krankenhäusern und Gesundheitsämtern bleibt extrem angespannt. Planbare Operationen werden vielerorts verschoben. Soldaten der Bundeswehr müssen bei der Kontaktnachverfolgung aushelfen.

Deshalb reagiert Thüringen jetzt mit einer Ausweitung der 2G-Regelung. So ist es im Kabinett beschlossen worden. Demnach soll die Anwendung der 2G-Regelung unter anderem in der Gastronomie und in Beherbungsbetrieben durchgesetzt werden. Die Kommunen sollen diese Regeln schnellstmöglich umsetzen - in der Regel ab Donnerstag. Kammern und Branchenverbände kritisieren die neuen Regelungen scharf. 

Das gilt im Einzelnen

Hier gilt 2G

  • Gaststätten (innen und außen)
  • Reisebusveranstaltungen
  • Beherbergungsbetriebe
  • Bars, Diskotheken
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen, Solarien, organisierter Sport, Freizeit- und Vereinssport
  • Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung
  • Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: Medizinisch notwendige Behandlungen = 3G)
  • Jagd-, Flug-, Hundeschulen u. ä. (außer Fahrschulen = 3G)
  • Prostitutionsstätten
  • Orchesterproben, sofern Blasinstrumente verwendet werden, und bei Chorproben

Das gilt für Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen
in geschlossenen Räumen

- Anzeigepflicht: 5 Werktage
- Genehmigungspflicht ab 500 Personen
- 2G (Genesen oder Geimpft)
- qualifizierte Gesichtsmaske
- max. 1000 Personen
Öffentliche Veranstaltungen
unter freiem Himmel

- Anzeigepflicht: 5 Werktage
- Genehmigungspflicht ab 1000 Personen
- 2G (Genesen oder Geimpft)
- qualifizierte Gesichtsmaske
- Kapazitätsbegrenzung 75 % der Höchstauslastung
- max. 2000 Personen
Nicht-öffentliche Veranstaltungen
in geschlossenen Räumen

- Anzeigepflicht ab 30 Personen: 5 Werktage
- 2G ab 15 Personen
- max. 50 Personen
- Kontaktpersonen-Nachverfolgung
Nicht-öffentliche Veranstaltungen
unter freiem Himmel

- Anzeigepflicht ab 70 Personen: 5 Werktage
- 2G ab 20 Personen
- Max. 100 Personen
- Kontaktpersonen-Nachverfolgung

Ausnahmen von 2G

  • Gottesdienste
  • Demonstrationen
  • Parteipolitische VA, Gremiensitzungen etc.
  • Bildungs- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Fahrschulen
  • Beratungsstellen
  • Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen
  • Kinder- und Jugendsport
  • Einzelhandel
  • Profi-, Berufs- und Kadersport

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