2G oder 3G-Plus
Beim 2G-Modell erhalten nur geimpfte oder von Covid-19 genesene Menschen ohne Symptome Zutritt. Beim 3G-Plus-Modell können zudem auch Ungeimpfte in die Disco oder auf die Kirmes, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorzeigen können – ein Antigen-Schnelltest reicht also nicht mehr aus. Auch die ungeimpften und nicht genesenen Beschäftigten müssen beim 3G-Plus-Modell dann jeweils einen PCR-Test vorlegen, allerdings muss hier das Unternehmen diesen ermöglichen.Weniger Infektionsschutzmaßnahmen nötig
Wenn sich ein Veranstalter für die 2G-Regel entscheidet, fallen Abstände und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weg – auch die volle Auslastung des Clubs oder des Geländes ist dann wieder erlaubt. Beim 3G-Plus-Modell sind immerhin noch 75% Auslastung erlaubt. Wichtig: Die Umsetzung der 2G- oder 3G-Plus-Modelle ist für die Veranstalter freiwillig. Sie können eines der beiden Modelle oder auch gar keines bei sich anwenden.Ausnahmen geplant
Da es auch Menschen gibt, die sich aus Alters- oder medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind einige Ausnahmen bei den 2G- und 3G-Plus-Modellen geplant. So sind Kinder unter 6 Jahren von allen Regeln ausgenommen, sie haben also sowohl bei 3G-Plus als auch bei 2G ohne Test Zutritt. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf bei beiden Modellen einen tagesaktuellen Test vorlegen. Die Regelungen sollen vorerst ab dem 4. Oktober 2021 gelten – allerdings müssen die Pläne der Landesregierung noch im Landtag besprochen werden, wodurch sich noch Änderungen ergeben können.