Wildunfälle - was zählt dazu
In Thüringen ereignen sich laut ThüringenForst im Jahr zwischen 5.500 und 8.000 Wildunfälle. In die Kategorie Wildunfälle zählen Unfälle mit Rehen, Hirschen, Wildschweinen, Füchsen, Hasen, Dachsen, Wisente. Und laut Gesetz zählen dazu auch Seehunde.Wildunfall - was tun, wenn's kracht
Wenn es kracht, was ist beim Wildunfall zu tun? ThüringenForst empfiehlt: Ruhe bewahren und Polizei (unter der 110) oder den Jagdausübungsberechtigten (also den Jagdpächter) rufen. Wenn das Tier tot ist, warten bis die Polizei eintrifft. Ist das Tier verletzt und kann sich aber nicht mehr bewegen, keinesfalls versuchen es durch Streicheln oder Zureden zu beruhigen. Verletzte Wildtiere können in Panik beißen, um sich treten oder schlagen. Hier einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen sich und das verletzte Tier bringen.Wildunfall - wer kümmert sich ums tote Tier
Um durch Unfälle getötetes Wild muss sich die Gemeinde oder die Straßenbauverwaltung kümmern. Meist wird es durch den zuständigen Jagdpächter kostenlos erledigt.