Aber auch sonst hat der Monat, der in diesem Schaltjahr 29 Tage hat, einige Änderungen für uns parat.
Amazon Prime streamt jetzt mit Werbung
Kunden des kostenpflichtigen Angebotes Amazon Prime müssen sich ab dem 5. Februar auf Werbung gefasst machen, wenn sie Filme oder Serien per Streaming schauen. Wer das nicht will, muss monatlich 2,99 Euro zusätzlich zu seinen Prime-Gebühren zahlen.
Zuzahlung bei Medikamenten
Ab Februar gibt es eine neue Regelung für die Zuzahlung zu Medikamenten. Bisher wurde für Apothekenkunden pro ausgegebener Packung ein Selbstzahler-Anteil berechnet wurde. Das war zum Nachteil beispielsweise immer dann zum Nachteil der Kunden, wenn es das gewünschte Medikament nur in kleineren Packungen gab und davon mehrere ausgegeben wurden, um die Rezeptvorgaben zu erfüllen. Ab jetzt richtet sich die Zuzahlung nach der Medikamentenmenge. Wenn also mehrere kleine Packungen statt einer großen ausgegeben werden müssen, dann bleibt die Zuzahlungssumme gleich.
Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet werden
Auch bei der Lebensmittelkennzeichnung gibt es ab diesem Monat eine wichtige Änderung: Loses Schwein-, Ziegen-, Schaf- oder Geflügelfleisch muss zukünftig bezüglich Ort der Herkunft und Schlachtung gekennzeichnet sein. Findet beides in gleichem Land statt, darf "Ursprung" in der Kennzeichnung verwendet werden. Bei Hackfleisch und Fleisch-Abschnitten gibt es eine Sonderregelung. Hier genügt die Kennzeichnung "Aufgezogen und geschlachtet in der EU".
Batterien müssen umweltfreundlicher werden
Ab Mitte Februar gilt in allen EU-Mitgliedstaaten eine neue Batterieverordnung. Damit soll der Umweltschutz bei der Herstellung und Entsorgung von Batterien gestärkt werden. Hersteller müssen dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher benutzte Gerätebatterien leicht entnehmen und austauschen können. Außerdem müssen Batterien einen bestimmten Anteil an recycelten Metallen enthalten. In den kommenden Jahren werden zusätzliche und strengere Zielvorgaben für das Recycling und die Sammlung von Altbatterien eingeführt.
Weniger Geld für Strom aus privaten PV-Anlagen
Wer eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung nutzt, aber nicht alles selbst verbraucht, kann den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und erhält dafür Geld. Ab 1. Februar sinken allerdings diese sogenannten Einspeisevergütungen. Für Anlagen, die erst nach dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, gilt die um rund ein Prozent geringeren Vergütungen, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband informiert. Eine weitere Absenkung um rund ein Prozent erfolgt dann ab dem 1. August.
Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe wird kürzer
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür ersatzweise ins Gefängnis. Künftig wird die Dauer der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Betroffene müssen zudem in Zukunft auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.