Auch wenn wir damit wohl glimpflicher davon kommen, als der Südwesten Deutschlands, können die erwarteten Sturmböen mit bis zu 80 Kilometern pro Stunde auch hier zu umgefallenen Bäumen und Schäden an Hausdächern führen.
Was sie dann tun sollten und welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt, haben wir mal zusammengefasst.
Schäden melden!
Die einfachste Regel bei einem Schaden: Eine Versicherung kann nur etwas zahlen, wenn der Schaden auch gemeldet wurde. Dann wird es komplizierter. Man sollte sich mit dem Schaden auch an die richtige Versicherung wenden.
Ab Windstärke 8 spricht man von Sturmschäden.
Für Sturmschäden können Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung aufkommen, je nachdem ob es sich um Schäden am Haus, um Gegenstände oder das Auto handelt.
Eine Übersicht welche Versicherung bei welchem Schaden anzusprechen ist, gibt es bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Fotos machen!
Versicherungen zahlen nur, wenn es ausreichend dokumentiert ist. Heißt: Handy oder Kamera zur Hand nehmen und Fotos oder Videos vom Schaden machen. Eine detaillierte Auflistung der Schäden hilft nicht nur für die eigene Orientierung, was kaputt ist, sondern auch für die Schadenserfassung bei der Versicherung.
Elementarschadensversicherung
Bei bestimmten Schäden tritt auch die Elementarschadensversicherung ein. Die haftet beispielsweise bei Schäden durch Hochwasser oder Starkregen.