Weihnachten und Corona: Was ist erlaubt?

Thüringen lockert an den Weihnachtstagen die strengen Kontaktbeschränkungen leicht. Das sieht die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Landesregierung vor.

Kontaktbeschränkungen gelockert

Demnach dürfen sich Menschen eines Haushalts an Heiligabend sowie am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag mit vier engen Familienangehörigen aus weiteren Haushalten treffen. Als Beispiele für den engsten Familienkreis sind in der Verordnung unter anderem Ehepartner, Geschwister und Verwandte in gerader Linie aufgeführt. Auch deren jeweilige Haushaltsmitglieder sind von der Regelung eingeschlossen. Kinder bis 14 Jahren, die zu den jeweiligen Haushalten gehören, werden nicht mitgezählt.

Ausnahmefälle: Unstrut-Hainich-Kreis und Schmalkalden-Meiningen

Im Unstrut-Hainich-Kreis und im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gilt per Verordnung auch über die Weihnachtstage: Es ist nur erlaubt sich mit Mitgliedern des eigenen und eines zweiten Haushalts zu treffen, sofern es nicht mehr als fünf Erwachsene sind. Kinder der beiden Haushalte unter 14 Jahre sind ausgenommen.

Keine Ausgangssperre - auch mit Ausnahme

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr ist über Weihnachten ausgesetzt - außer im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, da gilt sie weiterhin. Vom 27. Dezember bis zu Silvester gelten landesweit wieder die verschärften Regelungen. Im Altenburger Land gilt die Ausgangssperre ab Sonntag auch tagsüber.

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