Verlockende Angebote
Manchmal scheinen die Preise zu gut, um wahr zu sein. Gerade zu Weihnachten lockt ein Schnäppchen nach dem nächsten. Da klickt man schnell mal auf Kaufen ohne vorher genauer nachzugucken, auf welcher Website man unterwegs ist. Schneller als gedacht fallen so Viele beim Weihnachtsgeschenkekauf auf Betrüger und Fake-Shops herein. Das Produkt kommt in minderwertiger Qualität oder im schlimmsten Fall gar nicht an und der Betrüger hat sensible Daten vom Käufer bekommen wie die Adresse und Bankdaten. Leider geben die Leute zu oft bei verlockenden Angeboten nach und das rationale Denken bleibt auf der Strecke, meint Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Bei unschlagbaren Angeboten gebe es meistens einen Haken, gerade dann sollte man besonders kritisch sein, um nicht auf Betrüger reinzufallen.Auf Details achten
Dabei können Fake-Shops oft schon bei etwas genauerem Hinsehen erkannt werden. Steht zum Beispiel bei der Internetadresse nicht https: sondern http: ist das schon ein erstes Warnzeichen. Auch wenn statt der eigentlichen Endung .de dort .de.com oder Ähnliches steht, sollte man Vorsicht walten lassen. Ansonsten sprechen Rechtschreibfehler, ein fehlendes oder auffälliges Impressum, sehr niedrige Preise und nur unsichere Bezahlarten eher dafür, dass man die Finger von dieser Website lassen sollte.Online Bezahlen
Um auf Nummer sicher zu gehen beim Online-Shopping sollte man laut Dirk Daubenspeck beim Bezahlen den Kauf auf Rechnung auswählen. So kann man erst das Produkt wirklich einmal angucken und prüfen und muss dann erst bezahlen. Aber auch das Bezahlen per Lastschriftverfahren oder mit Kreditkarte ist noch sicher, denn dann kann man sich in den meisten Fällen das Geld von der eigenen Bank zurückerstatten lassen, sollte man an einen Betrüger geraten sein. Auch Zahlungsdienstleister wie PayPal haben einen Käuferschutz, hier sollte man sich aber informieren, wann dieser Schutz greift. Grundsätzlich ist laut Daubenspeck der größte Fehler beim Bezahlen, dass Verbraucher in Vorkasse gehen, auch wenn sie den Online-Shop nicht kennen. Natürlich besteht bei einem Betrug das Recht auf Rückerstattung, doch dazu müssen die Betrüger halt erstmal gefunden werden, und das ist meistens recht schwierig.Rechte des Käufers
Wenn Sie Etwas kaufen, dann muss Ihnen der Händler garantieren, dass Sie ein fehlerfreies Produkt bekommen. Ist das nicht der Fall, ist der Händler selbst ihr Ansprechpartner für die Rückerstattung. Ist der Schaden beim Transport passiert, dann melden Sie die Beschädigung so schnell wie möglich beim Zusteller, dann kommt dieser in der Regel für den Schaden auf. Ist das Geschenk zwar heil, aber ihre Meinung hat sich geändert und sie wollen es zurückgeben, können Sie das Online innerhalb von 2 Wochen ohne weitere Angabe von Gründen. Anders ist das bei Geschäften in der Stadt, hier hat man nicht automatisch ein Widerrufsrecht, sondern muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet zum Thema Einkaufen im Internet kostenlose Expertenchats an. Der nächste Chat findet am Freitag, den 18. Dezember um 17 Uhr statt. Alle Infos, wie sie sich zum Chat anmelden können finden Sie auf der Website der Thüringer Verbraucherzentrale selbst.