Zahlreiche Menschen in Thüringen erreichen aktuell E-Mails im Namen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts oder der Kriminalpolizei.
In den Schreiben wird ihnen eine Straftat vorgeworfen. Der Absender fordert, zu den Behauptungen innerhalb einer Frist Stellung zu beziehen, passiere das nicht, drohe eine Verhaftung.
„Ob angebliche Anrufe im Auftrag des Bundeskriminalamtes oder von Europol: Dass Betrüger sich immer wieder als Behörden ausgeben, ist nichts Neues“, weiß Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Bei der aktuellen Masche wird versucht, mit besonders schweren Vorwürfen Druck aufzubauen, um an die Daten ihrer Opfer zu gelangen.“ So werden den Betroffenen beispielsweise die Verbreitung von Kinderpornografie, Kindesmissbrauch oder Cyberpornografie vorgeworfen. Innerhalb einer relativ kurzen Frist sollen die Angeschriebenen genötigt werden, zu den Vorwürfen per E-Mail Stellung zu beziehen – um so einen möglichen Haftbefehl abzuwenden.
„Allein die Zustellung dieses angeblichen Haftbefehls oder in anderen Fällen der Gerichtsvorladung per E-Mail zeigt, dass es sich hier um kein seriöses Schreiben handelt. Die Behörden übermitteln ihre amtlichen Schreiben ausschließlich per Brief“, so Reichertz. Eine „Brigade für den Jugendschutz“, wie sie in einer der E-Mails als Absender angegeben wird, existiere außerdem in Deutschland gar nicht. „Wer eine solche E-Mail erhält, sollte auf keinen Fall antworten und erst recht nicht den möglicherweise geforderten Geldbetrag zahlen. Erstatten Sie stattdessen Strafanzeige bei der Polizei.“
Die Bundespolizei warnt auf ihrer Webseite mittlerweile selbst vor den betrügerischen E-Mails.
Made with ❤ at zwetschke.de