Die gängige Tarifpraxis, dass Leiharbeiter oft niedrigere Löhne als die Stammbelegschaft bekommen, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Die Erfurter Richter entschieden, dass dieses Vorgehen nicht im Widerspruch zum EU-Recht steht.
Eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin aus Bayern ist damit mit ihrer Klage gescheitert. Es wurde festgestellt, dass wirksame Regelungen getroffen wurden, die eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz ermöglichen.
Die Entscheidung wurde von der Gewerkschaftsseite bedauert.
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