Die Polizei Thüringen und der Verbraucherschutz warnen schon seit längerem verstärkt vor betrügerischen Shops im Internet. Mittlerweile tummeln sich auch bei eBay-Kleinanzeigen mehr und mehr schwarze Schafe. Die Zahl der Anzeigen bei der Polizei und die Zahl der geprellten Kunden, die sich bei den Verbraucherzentralen melden steigt auch.
Wie kann man sich vor betrügerischen Online-Shops schützen? Die Verbraucherzentralen raten folgende Dinge vor jedem Kauf zu prüfen:
- Auffällige Internetadresse
- (Un)Sichere Zahlungsweise (meist Vorkasse per Überweisung)
- Auffallend günstiger Preis
- Falsche Gütesiegel
- Kundenbewertungen
- AGB
- Impressum
Wenn Sie Opfer eines Fake-Shops geworden sind, können sie folgendes tun:
- Wenn schon Geld überwiesen wurde, sollte man umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Dies ist wenige Stunden nach einer Onlinebestellung meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung von der eigenen Bank noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden.
- Sie sollten alle Belege für Online-Bestellung sammeln und sichern. Dazu gehören: der Kaufvertrag, die Bestellbestätigung, alle damit verbundenen E-Mails und auch ein Screenshot des Angebots, denn die Shop-Betreiber löschen ihre Angebote in der Regel ganz schnell, so dass es später schwer wird, hier etwas nachzuweisen.
- Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.