Heute startet offiziell der inoffizielle Winterschlussverkauf in Deutschland. Die Händler wollen für die Frühjahrs- und Sommerkollektionen Platz in ihren Lagern schaffen und bieten deshalb Saisonwaren stark vergünstigt an. Früher gab es an solchen Tagen Gedränge am Wühltisch, heutzutage läuft das ein bisschen gemäßigter. Zum einen weil die Bandbreite der angebotenen Rabatte deutlich größer ist also noch vor 18 Jahren und zum anderen weil sich der Großteil der Händler am WSV beteiligen.
Vor 2004 war das anders. Grund war das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb". Der regelte bis Mitte 2004 ganz klar, in welchen Zeiträumen ein Schlussverkauf durchzuführen ist, wie lang er dauern darf (12 Tage) und welche Händler sich überhaupt beteiligen dürfen. Winter- und Sommerschlussverkauf bezogen sich damals laut Gesetz nur auf Textilwaren – also unter anderem Kleidung, Lederwaren, Möbelbezüge, Teppiche und Matratzen. Elektroartikeln beispielsweise durften nicht einfach reduziert werden. 2004 wurde dieses Gesetz gelockert. Seither dürfen Saisonschlussverkäufe nach Belieben durchgeführt werden und sind auch nicht mehr auf spezielle Waren beschränkt.
Jetzt warten in den nächsten zwei Wochen Rabatte von bis zu 70 Prozent auf die Schnäppchenjäger Thüringens – in allen Warenbereichen. Allerdings sollten Sie vor dem Impuls-Kauf nicht nur auf die Angebotsschilder, sondern auch auf folgende Tipps achten:
Oft ist die Ersparnis trotz Rabatt kleiner als angegeben. Denn die Rabatte beziehen sich oft auf den "unverbindlichen Verkaufspreis (UVP)". Der ist häufig deutlich höher als der Preis, den der Händler im Normalfall verlangt. Wenn also das Produkt im Laden sowieso billiger ist als der UVP, fällt auch ein 70-Prozent-Rabatt deutlich geringer aus. Regelmäßige Preisvergleiche schaffen Abhilfe. Am einfachsten geht das mit Hilfe von Online-Preisvergleichsseiten.
Im stationären Handel gibt es kein generelles Recht auf Umtausch. Oft bietet der Händler einen Umtausch nur aus Kulanz an und kann deshalb auch bestimmte Waren davon ausschließen. So passiert es nicht selten, dass Saisonware oder reduzierte Ware generell nicht umgetauscht werden kann. Unentschlossene sollten daher vor dem Kauf sichergehen, dass der Händler die Ware zurücknimmt oder gegen Gutscheine eintauscht.
Einfacher ist es beim Online-Einkauf: Hier hat der Kunde generell ein 14-tägiges Widerrufsrecht; auch auf Saisonware und reduzierte Artikel.
Mit zusätzlichen Gutscheinen oder Rabattcoupons wollen die Händler noch mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Deshalb bietet sich vor allem beim Online-Einkauf an, vor dem Bestellvorgang nach Zusatz-Gutscheinen zu suchen. So lassen sich zusätzlich zum Schlussverkauf-Rabatt eventuell noch weitere Euros sparen.