Sklavin gesucht
Auf mehreren Erotikportalen hat der Händler die Kontakt-/Stellenanzeige veröffentlicht. Darin sucht er nach einer "devoten Frau", die ihn in einem seiner Geschäftszweige unterstützen kann: Messe Vertrieb von BDSM Toys sowie von High Heels und Porno-Produktion im BDSM- & Fetisch-Segment. Ein wichtiges Auswahlkriterium: eine sogenannte "Freundschaft Plus", also eine Freundschaft, die auch sexuellen Kontakt mit einschließt - schließlich werde die Dame einen großen Teil seines Lebens einnehmen, heißt es in der Anzeige. Wenn daraus eine Beziehung entstehen sollte, würde sich der Unternehmer auch freuen.
Sowas findet man nicht in der Bar
Eine Frau, die bereit sei, fernab von allen gesellschaftlichen Konventionen, ihr Leben in diese Richtung zu verändern, das gäbe es im Alltag nicht, sagt Riegel. Deshalb greift er auf eine Anzeige dieser Art zurück. Zwar werde die Thematik in die "Schmuddelecke" gestellt, aber für Riegel sei Einverständnis, Respekt und Ehrlichkeit Priorität Nummer 1, beteuert er. Niemand werde zu irgendetwas gezwungen.
"Es gibt nichts, wo ich sag - geht gar nicht"
Wenn es um die Auswahlkriterien der Bewerberinnen geht, steht Ehrlichkeit und Sympathie für den Händler im Vordergrund. "Charakter macht sexy" findet Riegel, aber natürlich müsse einfach nur die Chemie stimmen und er sollte der Dame selbstverständlich auch gefallen.
Bis jetzt hat sich nur leider noch niemand passendes gemeldet.
Freundschaft Plus mit dem Chef?
Die anzügliche Anzeige lässt einen trotzdem etwas stutzig werden: ist es überhaupt legal in einer Stellenanzeige nach einer Freundschaft Plus zu fragen? Anwalt für Arbeitsrecht Tjark Menssen, von der DGB Rechtsschutz GmbH, sagt: "Wenn Sie mich fragen, ob es legal ist, dann müssen Sie mich fragen, ob es ausdrücklich verboten wäre." Per Gesetz gäbe es kein ausdrückliches Verbot, dass diese besondere Beziehungsart zwischen Arbeitgeber und -nehmer verbietet.
Rechtswidrige Stellenanzeige
Was die Anzeige allerdings rechtswidrig macht, ist tatsächlich die Diskriminierung von Männern. Die Stelle ist nämlich nur für Frauen und Transsexuelle ausgeschrieben. Der Anwalt merkt aber an, dass Stellenanzeigen durch das AGG-Gesetz geschlechtsneutral formuliert werden müssen. "Letztendlich spricht er hier den Männern jede Unterwerfungskompetenz ab", witzelt Menssen.
Mehrere Tausend Euro Schadensersatz
Würde sich also ein Mann ernstgemeint auf die Stelle bewerben und eine Absage wegen seines Geschlechts bekommen, macht sich der Anzeigenverfasser schadensersatzpflichtig. Dabei könnten 4.000 bis 5.000 Euro gefordert werden. Aber natürlich muss unterschieden werden, ob es sich hierbei wirklich um eine Stellen- oder doch nur Kontaktanzeige handelt. Denn in der BDSM-Szene sind pikante Anzeigen nicht unüblich.