So steht der Begriff "Klimaneutral" gerade auf höchstrichterlichem Prüfstand. Die Auszeichnung eines Produktes als klimaneutral unterliegt erstmal keiner Prüfung, denn der Begriff ist nicht als Prädikat geschützt.
Klage gegen zwei Lebensmittelproduzenten
Die Wettbewerbszentrale Frankfurt hat konkret in dieser Frage gegen den Fruchtgummi-Hersteller Katjes aus Emmerich im Kreis Kleve und den Marmeladeproduzenten Mühlhäuser aus Mönchengladbach vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.
Der Vorwurf: Die Produkte werden an sich nicht klimaneutral hergestellt, die Unternehme unterstützen lediglich Klimaschutzprojekte in einem entsprechenden finanziellen Rahmen.
Wer sich das Mühlhäuser Pflaumenmus des Öfteren schmecken lässt, der wird bemerkt haben, dass dort der Hinweis auf die Klimaneutralität schon auf den Gläsern verschwunden ist. Andreas Heinz, Vertriebsdirektor der Mühlhäuser GmbH, erklärt dazu: "Die ganze Sache ist damals durch den Zukauf von Zertifikaten realisiert, so wie die Autoindustrie und andere Industriezweige das auch machen. Dann ist diese Auslobung gerügt worden, weil der Hinweis fehlte, dass eben die Klimaneutralität durch den Zukauf von Zertifikaten und nicht durch die Produktion hergestellt wurde."
Mühlhäuser stellt "Klimaneutral"-Label zeitweise ein
Dieser Hinweise sei dann schon vor der Klage gegen das Unternehmen auf den Etiketten der Gläser ergänzt und um einen Hinweis auf mehr Informationen auf der Firmenhomepage erweitert worden, so Heinz. Nun habe man aber das Label "klimaneutral" vor dem Hintergrund des Prozesses ganz gestrichen. "Wir halten jetzt mal offen, ob wir dann wieder starten, wenn alle gerichtlichen Fragen geklärt sind", sagt der Vertriebsdirektor.
Urteil: Information für Kunden bei Mühlhäuser nicht ausreichend
Wir das OLG nun ganz frisch am Donnerstagmittag entschieden hat, darf Katjes seine Produkte als klimaneutral bewerben. Mühlhauser hingegen hat den Prozess verloren.
Der Unterschied zwischen den beiden Herstellern sei, dass Katjes seine Kunden darüber informiere, wie das Label zustande kommt, so das Gericht. Der Konfiturenhersteller sei seiner Informationspflicht nicht zur Genüge nachgekommen. Auf den Marmeladen fehlten die nötigen erklärenden Zusätze, urteilt das OLG.