Streit um Nazi-Gaststätte vor Gericht

Im Streit um die Nazi-Gaststätte in der Gemeinde Kloster Veßra entscheidet heute das Verwaltungsgericht Meiningen über das Vorkaufsrecht der Gemeinde. Sie will das Objekt, in dem immer wieder rechte Konzerte veranstaltet wurden, kaufen. Der aktuelle Pächter will das verhindern.

Seit Jahren Treff für Rechtsextreme

Es ist das bekannteste Haus im Ort: Das Gasthaus "Goldener Löwe". Die einzige Gaststätte im 300 Seelen-Dorf Kloster Veßra ist seit Jahren ein bekannter Treff für Rechtsextreme. 2014 hat der derzeitige Pächter mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen. Seitdem wurden dort immer wieder rechtsextreme Konzerte und Liederabende veranstaltet. Die Gemeinde will, dass damit Schluss ist. Sie will ihr Vorkaufsrecht durchsetzen. Das hat der Pächter angefochten.

Besondere Genehmigung und Denkmalschutz

Laut Gericht hat die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht damit begründet, dass das Grundstück im Gebiet einer sogenannten "Erhaltungssatzung" liegt. Über solche Satzungen definieren Kommunen Gebiete, bei denen beispielsweise besondere Genehmigungen für bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen nötig sind. Außerdem führt die Gemeinde den Denkmalschutz in Bezug auf die Gaststätte und eine Mauer an. Außerdem strebt sie laut Gericht eine Nutzung an, die zum benachbarten Hennebergischen Museum passt.

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