Im Volksglauben galt der 2. Januar als Unglückstag. An diesem Tag wurden alle Waldarbeiten eingestellt, und es fand eine Waldfeier statt. Dieses Arbeitsverbot wurde ab dem 15. Jahrhundert auch auf die Bergwerksarbeit, insbesondere in den Schächten am Hohen Meißner und im Richelsdorfer Gebirge, ausgeweitet. Wer das Verbot missachtete, riskierte eine Begegnung mit dem Waldmännchen – einer Art Waldschrat oder Kobold –, der sich in seiner Winterruhe gestört fühlte und Eindringlinge mit grimmiger Rachsucht, oft sogar mit dem Tod, bestrafte.
Waldmännchentag verknüpft mit den Rauhnächten
Der Waldmännchentag fällt zudem in die Zeit der Rauhnächte, die vom 25. Dezember bis zum 6. Januar andauern. Diese zwölf Nächte galten im Volksglauben als eine besondere Zeit, in der die Grenzen zwischen der realen Welt und der Geisterwelt verschwimmen. Es war eine Periode, in der man mit Spukerscheinungen und übernatürlichen Begegnungen rechnete. Zahlreiche Bräuche und Rituale sind mit den Rauhnächten verbunden, darunter das Räuchern der Wohnräume, um böse Geister zu vertreiben, und das Deuten von Träumen als Vorhersagen für das kommende Jahr.
Winter als Zeit der Besinnung
Ein weiterer verbreiteter Brauch während der Rauhnächte war das Unterlassen bestimmter Tätigkeiten, um Unglück abzuwenden. So sollte beispielsweise keine Wäsche gewaschen oder aufgehängt werden, da dies als Einladung für Geister galt und Unglück bringen konnte.
Die Rauhnächte waren somit eine Zeit der Besinnung, aber auch der Achtsamkeit gegenüber alten Traditionen und Glaubensvorstellungen. Der Waldmännchentag als Bestandteil dieser Periode erinnert an die tiefe Verbundenheit der Menschen mit dem Wald und die Ehrfurcht vor den mystischen Kräften der Natur.