Feuerwerk ist schön, keine Frage. Allerdings bedeutet der Jahreswechsel für die Rettungskräfte auch Dauerbetrieb. Leider geht beim Feuerwerkzünden zu oft etwas schief.
Genau deswegen gibts eine Aufklärungsinitative der Feuerwehr, um Brände und Verletzungen zu vermeiden. Acht Tipps gibt sie Feuerwerksfans auf dem Weg:
Tipps der Feuerwehr für das sichere Böllern:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Hier darf kein Feuerwerk gezündet werden
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Das gilt generell und thüringenweit. In einigen Kommunen ist es auch dieses Jahr untersagt zu zünden. Die gesamte Erfurter Altstadt ist beispielsweis eine böllerfreie Zone, zumindest überall in der Nähe von Fachwerkhäusern. In Weimar ist das Böllern am Theaterplatz, am Herderplatz, am Marktplatz, am Stadtschloss, am Frauenplan und in der Scherfgasse untersagt. In Eisenach darf unter anderem auf dem Markt, am Nikolaiplatz und im Wartburgbereich kein Feuerwerk gezündet werden. Die jeweils lokal gültigen zusätzlichen Einschränkungen werden von den Kommunen in den Amtsblättern und im Internet veröffentlicht.
Klare Verbote gibt es etwa in Mühlhausen: Dort besteht in der gesamten Altstadt ein Abbrennverbot für Böller und Raketen, wie eine Sprecherin sagte. Die Mühlhäuser Altstadt sei das zweitgrößte Flächendenkmal im Freistaat. „Aufgrund der engen Bebauung, der erschwerten Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.“
„In Jena gibt es keine Notwendigkeit von Einschränkungen oder Verboten“, sagte uns etwa Stefanie Braune von der Stadtverwaltung Jena. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die Lage durch Feuerwehr und Rettungsdienst immer beherrschbar gewesen sei. Auch aus Umwelt-, Naturschutz- oder Immissionsschutzgründen ließen sich derzeit keine harten Gründe für etwaige Verbote ableiten. Die Stadt beschränke sich deshalb darauf, die Bevölkerung über ihre Social-Media-Kanäle zu sensibilisieren und zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufzurufen.
So kann hoffentlich jeder gut und sicher ins neue Jahr rutschen!
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