Auch 4 Jahre nach einer Schießerei in Erfurt kann der Fall nicht zu den Akten gelegt werden. Der Bundesgerichtshof
hat entschieden, dass ein Urteil des Erfurter Landgerichts vom vergangenen Jahr zum Teil aufgehoben wird. Dabei gehts um den Teil, in dem einer der Beschuldigten freigesprochen worden war. Die Sache hat jetzt eine andere Strafkammer des Landgerichts auf dem Tisch. Eine Neuverhandlung ist nötig. Am 13. Juli 2014 waren bei einer Schießerei zwischen zwei Gruppen zwei Menschen verletzt worden, davon einer lebensgefährlich.
Made with ❤ at zwetschke.de