Raketen, Böller und Co.: Das ist in Thüringen erlaubt und das nicht.

Silberner Funkenregen, krachende Böller, bunte Funken am Nachthimmel: Für die Mehrheit der Deutschen gehört zum Jahreswechsel ein Feuerwerk. Und das wollen viele auch gerne selber zünden. Dabei ist das Zünden von Böllern und Silvesterraketen ist in Deutschland prinzipiell verboten. Denn dabei handelt es sich um Sprengstoff. Die einzige Ausnahme: vom 31. Dezember bis 01. Januar dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gezündet werden.  

Raketen und Böller dürfen aber trotzdem nicht einfach unbedarft und überall gezündet werden. Ein paar Regeln müssen die knallerwilligen Thüringer beachten: zum Beispiel dürfen direkt neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen oder auch neben Reet- oder Fachwerkhäusern, also Gebäuden, die besonders brandempfindlich sind, keine Raketen oder andere Feuerwerkskörper gezündet werden.

Auch Thüringer Städte verhängen Böllerverbot.

Manchen Städten und Gemeinden reichen diese Einschränkungen nicht. Sie haben ein sogenanntes Böllerverbot beantragt. Damit ist das Zünden von Feuerwerkskörpern dieses Jahr in insgesamt neun Kommunen verboten: Bad Blankenburg, Bad Langensalza, Gotha, Rudolstadt, Saalfeld, Schleusingen, Dingsleben, Wasungen und Weimar.
Das Verbot gilt allerdings nicht für die gesamten Städte, sondern oft nur für bestimmte Zonen, meistens die Innenstädte.

In Erfurt betrifft das Verbot die Krämerbrücke und weite Teile der Altstadt, sowie den Domplatz.

Auch Bad Langensalza hat in seiner historischen Innenstadt ein Feuerwerksverbot. Zu den Gründen sagt Stadtsprecher Emanuel Cron auf Anfrage von LandesWelle Thüringen: „Dass die historische Innenstadt in Bad Langensalza aufgrund ihrer Bebauung und natürlich der historischen Bausubstanz gefährdet ist. […] Das heißt wir haben hier eine erhöhte Brandgefahr, […] wo auch die Feuerwehr im Ernstfall nur schwer rankommt.“
Bad Langensalza hofft bei der Durchsetzung auch auf den Menschenverstand und den guten Willen der Bürger.

In Gotha betrifft das Böllerverbot den Bereich rund um das Schloss Friedenstein. Verstöße gegen das Verbot werden verfolgt, so Stadtsprecher Maik Märtin im LandesWelle Thüringen-Interview: „Wenn sichtbar wird, dass trotzdem Feuerwerkskörper abgeschossen werden, dann gibt es natürlich genügend Ordnungskräfte, die das zur Kenntnis nehmen. Und wir haben auch veröffentlicht, dass, wenn jemand trotzdem Feuerwerkskörper in diesem Gebiet zündet, Ordnungsstrafen verhängt werden können.“

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert empfindliche Strafen.

Wer sich nicht an die Verbote oder die geltenden Regeln beim Knallerzünden hält, riskiert auch weitere Strafen, die im Bußgeldkatalog des Sprengstoffgesetzes festgelegt sind. Wer Feuerwerk beispielsweise außerhalb der erlaubten Tage (31. Dezember, 01. Januar) zündet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Wer nicht zertifizierte Knaller zündet oder herstellt, muss sogar eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren befürchten. Auch, wer andere Menschen oder fremde Gegenstände gefährdet, riskiert ebenfalls Geld- und Freiheitsstrafen.

Mindestens zwei Verletzte beim letzten Jahreswechsel in Thüringen

Dass diese Strafen nicht von ungefähr kommen, beweisen jedes Jahr auch immer wieder Verletzte: beim letzten Jahreswechsel wurden beispielsweise mindestens zwei Menschen in Thüringen durch Feuerwerkskörper verletzt. In Zeulenroda im Landkreis Greiz detonierte ein Böller in der Hand eines 34-jährigen. Er wurde schwer verletzt. Ebenfalls an der Hand wurde ein 20-jähriger in Tiefenort im Wartburgkreis verletzt. Er kam ins Krankenhaus.

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