Pfand, Kinderbonus, Rente: Das ändert sich im Juli 2022

Kinderbonus wird ausgezahlt


Im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für die Bürger ist auch ein Kinderbonus von 100 Euro pro Kind enthalten. Dieser soll Familien neben anderen Maßnahmen helfen, die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise etwas abzufedern. Der Bonus wird im Juli in Form einer Einmalzahlung über die Familienkassenausgezahlt. Das Geld soll in der Regel nicht zusammen mit dem Kindergeld überwiesen werden. Wann der Kinderbonus dann auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab:

  • Endziffer 0 am 5. Juli
  • Endziffer 1 am 6. Juli
  • Endziffer 2 am 7. Juli
  • Endziffer 3 am 8. Juli
  • Endziffer 4 am 11. Juli
  • Endziffer 5 am 12. Juli
  • Endziffer 6 am 13. Juli
  • Endziffer 7 am 15. Juli
  • Endziffer 8 am 18. Juli
  • Endziffer 9 am 19. Juli

Rente steigt deutlich


Bürger, die in Deutschland Rente beziehen, bekommen jetzt mehr Geld. In Westdeutschland steigt die Rente um 5,35 Prozent, in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Außerdem erhalten künftig Rentner Zuschläge, die von 2001 bis 2018 in Erwerbsminderungsrente gingen. Dass der Rentenanstieg so stark ausfällt wie schon lange nicht mehr, ist der guten Lohnentwicklung in Deutschland zu verdanken. Die deutsche Rentenversicherung spricht von einer der höchsten Rentenanpassungen seit Einführung der Rentenversicherung.

Kündigungs-Button auf Webseiten wird Pflicht


Keine langen Wartezeiten bei Hotlines mehr oder ewiges Suchen der Kündigungsmodalitäten in den AGBs. Das Kündigen von Verträgen soll künftig einfacher werden. Wird ein Vertrag online geschlossen, muss dieser ab 1. Juli 2022 auch einfach online kündbar sein - und zwar über einen Kündigungs-Button. Dieser wird zu diesem Stichtag Pflicht. Kunden erhalten im Idealfall direkt nach der Kündigung eine Bestätigung, in der Regel per E-Mail. Das gilt für alle Firmen, die grundsätzlich online-Vertragsabschlüsse anbieten und zwar auch für Kunden, die ihre Verträge ursprünglich nicht online abgeschlossen haben. Schon seit 1. März gelten kürzere Kündigungsfristen. Statt wie bisher drei darf die maximale Frist nur noch einen Monat betragen.

Alte Elektrogeräte einfacher abgeben


Eine echte Recycling-Neuheit: Alte Elektrogeräte wie Handys, Mixer oder Toaster müssen ab diesem Monat auch bei Aldi, Rewe und Co. kostenlos entgegengenommen werden. Dies gilt für alle Supermärkte und Discounter, die Elektrogeräte, selbst wenn nur gelegentlich, im Sortiment haben. Auch Onlinehändler müssen ausgediente Elektrogeräte wieder zurücknehmen. Diese Rückgabemöglichkeit muss grundsätzlich auch unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts für alle Elektrogeräte gegeben sein, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind.

Keine pfandfreien Flaschen und Dosen mehr


Pfandfreie Dosen und Flaschen gehören der Vergangenheit an. Bisher war es möglich, Restbestände in pfandfreien Verpackungen noch abzuverkaufen, zum Stichtag ist das verboten. Die meisten Hersteller von Saft und anderen bisher ausgenommenen Getränken haben bereits umgestellt, zukünftig wirddas Pfandlogo auf allen Getränken außer Milch in Plastikflaschen zu finden sein.

Porto bei DHL wird teurer


DHL hebt am 1. Juli 2022 das Porto für Päckchen und Pakete an und gleicht damit auch Online- und Filialpreise an. Bisher konnte man mitunter online sparen. Das Päckchen S wird 20 Cent teurer und kostet künftig 3,99 Euro. Für ein Paket bis fünf Kilogramm bezahlt man ab Juli 6,99 Euro, das sind 50 Cent weniger als der bisherige Filialpreis, aber ein Euro mehr als man bisher online gezahlt hat. Auch internationale Sendungen werden teurer.

Dampfen wird teurer


Zum ersten Mal seit sieben Jahren wurde zu Beginn des Jahres die Tabaksteuer erhöht. Nun ziehen sogenannte Liquids für E-Zigaretten und Dampfer nach. Auf die Produkte mit oder ohne Nikotin werden pro zehn Milliliter Liquid ab Juli 1,60 Euro Steuer fällig. Zum 1. Januar 2024 steigt die Steuer auf zwei Euro, ein Jahr später auf 2,60 Euro und 2026 schließlich auf 3,20 Euro.

Umtausch alter Führerscheine nicht vergessen


Bundesbürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und im Besitz eines vor 1999 ausgestellten Führerscheins sind, müssen diesen umtauschen. Wird man mit altem Führerschein kontrolliert, droht ein Verwarngeld. Ursprünglich war dies schon für Januar geplant, pandemiebedingt wurde die Frist bis 19. Juli 2022 verlängert.

Hartz-IV-Sanktionen werden ausgesetzt


Bezieher von Hartz IV können von jetzt an bis Mitte 2023 müssen weniger Sanktionen fürchten. Wird etwa eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, müssen betroffene Menschen keine Leistungskürzungen um 30 Prozent befürchten. Anders sieht die Sache bei wiederholten Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen aus. Hier drohen nach wie vor Minderungen von bis zu 10 Prozent des Regelsatzes.

Neue Erklärung zur Grundsteuer wird notwendig


Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet werden: Millionen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb von Juli an bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung mit Daten etwa zu Flurnummer, Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert abgeben. In der Regel erfolgt das elektronisch über die Plattform Elster. 

Mietspiegel-Gesetz tritt in Kraft


Ab Juli sind Mieter und Vermieter verpflichtet, Auskunft über Mietpreise und Wohnungsdaten zu geben. Dies soll einen Vergleich von Mietpreisen, besonders in Großstädten, ermöglichen. Mieter und Vermieter werden zufällig ausgewählt. Wer die Auskunft verweigert, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro rechnen.

Höhere Pfändungsfreigrenzen auf private Konten 


Ab dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle. Demnach ist ein Betrag bis 1339,99 Euro monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1259,99 Euro.

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