Uhren umstellen, neue Kennzeichen und Heckenschnitt: Das ist neu im März

Der März bringt in diesem Jahr wieder einige Änderungen und Neuheiten mit sich. Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt, Heckenschnitt ist verboten und es gibt neue Versicherungskennzeichen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen, die im März 2025 anstehen:

Zeitumstellung auf Sommerzeit


Auch in diesem Frühjahr werden die Gartenmöbel wieder vor das Haus gestellt - und deswegen werden auch die Uhren vorgestellt. In der Nacht vom 29. auf den 30. März werden die Uhren von zwei Uhr auf drei Uhr vorgedreht.
Das bedeutet zwar, wir haben gefühlt eine Stunde weniger Schlaf. Aber auch mehr Tageslicht am Abend. Die Umstellung auf die Sommerzeit soll vor allem die Nutzung des natürlichen Lichts maximieren und den Energieverbrauch reduzieren. 
Seit Jahren wird europaweit diskutiert, ob die Zeitumstellung abgeschafft werden sollte - zu einem Ergebnis ist aber noch keiner gekommen. Deswegen bleibt sie - auch bei uns - weiterhin bestehen.

Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder


Ab März 2025 beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen. "Das betrifft vor allem Kleinkrafträder, E-Scooter, aber auch E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h", teilt uns die Polizeidirektion Gotha mit. 
Die Gültigkeit der Kennzeichen ist an der Farbe ersichtlich. Die ab März gültigen Versicherungskennzeichen haben die Farbe Grün. Die aktuell blauen Kennzeichen verlieren ab dem 1. März sofort ihre Gültigkeit.
Sollte ein versicherungspflichtiges Fahrzeug über dem 1. März hinaus mit ungültigen Kennzeichen geführt werden, "stellt dies ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar und wird dementsprechend geahndet", so die Polizei in einer Pressemitteilung.
Die neuen Kennzeichen können bei Anbietern von Kraftfahrzeugversicherungen gekauft werden.

Heckenschnitt verboten


Hecken, Gebüsche sowie Laub- und Nadelgehölze dürfen ab März nicht mehr stark zurückgeschnitten oder vollständig entfernt werden. Laut §39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen.
Form- und Pflegeschnitte sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt. Dennoch sollte dabei immer auf eventuell vorhandene Nester geachtet und diese verschont werden. Auch bei Frost schneiden, ist keine gute Idee.

Weniger Rente im Geldbeutel


Zu Beginn des Jahres haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Diese Erhöhung wird bei Senioren, die eine gesetzliche Rente beziehen, in der Regel erst jetzt mit der Märzauszahlung spürbar. 
Die zwei Monate Verzögerung sind gesetzlich festgelegt. Rentner, die bisher 1.500 Euro netto erhalten haben, müssen aufgrund einer durchschnittlichen Erhöhung der Zusatzbeiträge um 0,8 Prozent mit etwa sechs Euro weniger rechnen.

Weitere Artikel

 Wohnungsverbände schlagen Alarm
Wohnungsverbände schlagen Alarm
Anmeldungen für Innovationspreis gestartet
Anmeldungen für Innovationspreis...
Thüringens beste Radwege - die besten Touren für Sie
Thüringens beste Radwege - die besten...
Mehr Artikel

Made with ❤ at zwetschke.de