Neuerungen im Februar 2022

Neuer Monat – neue Regeln, Preise und Rechte! Das gilt auch für den Februar. Wir verraten Ihnen, worauf genau Sie sich einstellen müssen. Hu – hu „hu“ 

„Geimpft“-Status läuft nach 9 Monaten ab

Wer bisher nur zwei Spritzen gegen Corona bekommen hat, muss aufpassen. Die Gültigkeit des Impfnachweises wurde nun von 12 auf 9 Monate verkürzt. Nun gilt man also schon früher als nicht mehr vollständig geimpft und kommt dann z.B. in 2G-Veranstaltungen nicht mehr rein. Erst mit der Boosterspritze darf man dann wieder in Restaurant & Co.

Totimpfstoff Novavax kommt auf den Markt

Im Laufe des Monats wird in Deutschland der erste Corona-Totimpfstoff auf den Markt kommen. Der Impfhersteller Novavax liefert ab dem 21. Februar die ersten 1,75 Millionen Dosen davon aus. Novavax ist, anders als die Impfstoffe Biontech und Moderna, ein protein-basiertes Vakzin und damit laut RKI einem Totimpfstoff gleichzusetzen. Die ersten Chargen von Novavax sind Beschäftigen in medizinischen Berufen sowie pflegerischen Tätigkeiten vorbehalten.

Soziale Medien müssen strafbare Inhalte melden

WhatsApp, Facebook, Youtube, Twitter und Co. müssen ab sofort stärker gegen Hasskommentare und Rechtsextremismus im Netz vorgehen. Alle Plattformen mit mehr als 2 Millionen Nutzern sind von dem neuen Gesetz betroffen. Sie müssen nun mutmaßlich strafbare Inhalte wie Hasskommentare, Bilder von Kindermissbrauch, Antisemitismus oder Terrorismuspropaganda sowie IP-Adressen und Passwörter von Verdächtigen an das Bundeskriminalamt herausgeben und löschen. Youtube und Facebook haben allerdings bereits gegen das neue Gesetz geklagt – ein Urteil steht noch aus.

Google ändert Regeln für Wahlwerbung

Internet-Riese Google ändert zum 15. Februar seine Richtlinie zu politischen Inhalten, zum Beispiel für Wahlwerbung. Bei der Schaltung von Anzeigen für Wahlwerbung muss dann auch die Identitätsprüfung beantragt werden. Das gilt auch für bereits geschaltete Anzeigen mit politischen Inhalten.

Abgabefrist für die Steuererklärung wird verlängert

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2020 wird vom 28. Februar auf den 31. Mai verlängert. Das gilt für alle, die sich dabei von einem Steuerberater helfen lassen. Mit der verlängerten Frist sollen Steuerberater entlastet werden, da diese durch das Prüfen der Corona-Hilfen momentan viel zusätzliche Arbeit haben.

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