Neuerungen im Dezember 2021

Neuer Monat – neue Regeln, Preise und Rechte! Das gilt auch für den Dezember. Wir verraten Ihnen, worauf genau Sie sich einstellen müssen.

Corona-Impfung für Kinder von 5 bis 11

Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer für 5- bis 11-Jährige bereits zugelassen hat, wird noch in diesem Monat die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) dazu erwartet. Ab dem 20. Dezember sollen dann 2,4 Millionen Impfdosen bereitstehen – in den Monaten danach sollen weitere folgen.

Neuer Fahrplan und Preissteigerungen bei der Deutschen Bahn

Bei der Deutschen Bahn gilt ab dem 12. Dezember der neue Winter-Fahrplan. Damit werden die Tickets im Fernverkehr durchschnittlich um 1,9 Prozent teurer, im Nahverkehr sind es durchschnittlich 1,7 Prozent mehr. Die Preise für Bahncards steigen um 2,9 Prozent. Als Gründe für die Preiserhöhungen gibt die Bahn ihre gestiegenen Betriebskosten und die Corona-Krise an. Der Winter-Fahrplan beinhaltet aber auch neue (Nacht-)Verbindungen ins Ausland.

Rezeptpflichtige Arzneimittel werden teurer

Ab dem 15. Dezember werden rezeptpflichtige Fertigarzneimittel 20 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer) teurer. Damit sollen beispielsweise Nacht- und Notdienste finanziert werden.

0180er-Servicenummern werden günstiger

Kostenpflichtige Servicenummern, die mit 0180 beginnen, bekommen ab dem 1. Dezember einheitliche Preise. Ein Anruf kostet künftig zwischen 6 Cent pro Anruf und 20 Cent pro Minute, und zwar unabhängig davon, ob man vom Handy oder vom Festnetz aus anruft.

Mehr Privatsphäre im Internet

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 1. Dezember in Kraft. Damit soll vor allem der Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfacht werden. Beispielsweise müssen Websites ab sofort immer erst die Einwilligung des Nutzers einholen, um Cookies verwenden zu dürfen.

Mehr Rechte für Handy- und Internetnutzer

Ab dem 1. Dezember werden die Rechte von Verbrauchern, die einen Handy-, Telefon- oder Internetvertrag haben, gestärkt. Bei einem Neuvertrag mit 24 Monaten Laufzeit, der nicht rechtzeitig vor Ablauf gekündigt wird, darf es zum Beispiel keine automatische Verlängerung um 12 Monate mehr geben. Stattdessen kommt man als Kunde nun mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus.

Höherer Pfändungsschutz

Wer verschuldet ist, hat ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) anzusparen. Auf dem P-Konto sind 1.253 Euro pro Monat (bei Einzelpersonen) vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, damit der Schuldner auch weiterhin seine Miete und Versicherungen bezahlen kann. Ab sofort wird die Frist von nicht verbrauchtem, pfändungsfreiem Guthaben auf dem P-Konto von einem auf drei Monate verlängert.

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