Ab morgen muss in Thüringen beim Einkaufen oder im Nahverkehr eine medizinische Schutzmaske oder eine partikelfilternde Maske getragen werden. Thüringen bleibt damit bei der kommenden neuen Corona-Verordnung im Rahmen der Absprachen aus der Bund-Länder-Konferenz in der vergangenen Woche.
OP-Maske oder FFP2 und ähnliche
Demnach sind sowohl sogenannte OP-Masken als auch partikelfilternde Masken etwa nach dem FFP2-Standard in Geschäften sowie in Bussen und Bahnen zulässig. Das hat eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums LandesWelle bestätigt. Die ab morgen geltende neue Allgemeinverfügung soll im Laufe des Tages veröffentlicht werden.
Auf CE-Kennzeichnung achten
Eine Übersicht über korrekte CE-Nummern auf den Masken finden Sie hier.
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