Nach OB-Wahl in Nordhausen: Bürger reicht Wahlanfechtung ein

Gleich zweimal wurden die Nordhäuser in diesem Jahr zur Wahlurne gebeten, um einen neuen Oberbürgermeister zu wählen. Nach dem ersten Wahlgang kam es zur Stichwahl zwischen dem parteilosen Amtsinhaber Kai Buchmann und dem AfD-Herausforderer Jörg Prophet, die letztendlich Buchmann für sich entscheiden konnte. 

Wahlanfechtung fristgerecht eingereicht 


Doch damit könnte die Geschichte um die Wahl, die auch überregional für Aufsehen gesorgt hat, noch nicht beendet sein. Nach Informationen der Neuen Nordhäuser Zeitung (nnz) ist bei der Rechtsaufsicht im Nordhäuser Landratsamt eine Anfechtung der OB-Wahl per Einschreiben eingegangen - von einem Bürger, der gegenüber der Öffentlichkeit allerdings anonym bleiben möchte. 

Das ist durchaus im Rahmen des rechtlich Möglichen, erklärt Journalist und Herausgeber der nnz, Peter Stefan Greiner: "Das Wahlergebnis wurde amtlich festgestellt und dann gibt es zwei Wochen Zeit, in denen jeder Wahlberechtigte eine Wahlanfechtung vorlegen kann. Diese muss allerdings begründet werden Das kann auch nicht anonym erfolgen, sondern derjenige, der die Wahl anfechten möchte, muss seine Daten bei der Behörde offenlegen, damit er auch vorgeladen werden kann."

Prozedere der Briefwahl angefochten  


Laut Informationen der Zeitung hat sich der Bürger in seiner Anfechtung explizit auf das Prozedere der Briefwahl konzentriert. So sollen bei der Briefwahl mehrere formelle Fehler vorgelegen haben. Insbesondere im zweiten Wahlgang seien beispielsweise die Anträge auf Briefwahl bis zu einem Zeitpunkt angenommen worden, zu dem eine ordentliche Zustellung der Briefwahlunterlagen gar nicht mehr hätte erfolgen konnte. Zudem sehe der Wahlanfechter bei der Analyse der Briefwahlstimmen im zweiten Wahlgang mathematisch schwer erklärbare Stimmentwicklungen, heißt es weiter. 

Für die Einreichung hat sich der Wahlanfechter, der der Zeitung bekannt ist, professionelle Unterstützung geholt. "Ich habe selbst mit ihm gesprochen und er hatte sich da auch Berater zur Seite geholt, denn für den Otto-Normalverbraucher ist dieses ganze Verwaltungsrecht und das Thüringer Kommunalwahlgesetz natürlich schwer zu verstehen und zu entschlüsseln", so Greiner. "Er hat sich dort einen Verwaltungsfachmann als juristischen Beistand zur Seite geholt, um die Vorwürfe, die er vorbringt, zu untermauern."

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat nun drei Monate Zeit, die Anfechtung zu prüfen. Mit einer Entscheidung dazu und einem möglichen dritten Wahlaufruf für die Nordhäuser ist also in diesem Jahr höchstwahrscheinlich nicht mehr zu rechnen.

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