Regeln ab 10. Januar:
Kontaktbeschränkungen
15-Kilometer-Regelung
Seit Sonntagabend (03.01.) ein Streitthema in Thüringen war die Regelung, dass man sich nur noch im Umkreis von 15 Kilometern zu seinem Wohnort bewegen (Einkauf, Besorgungen oder Freizeitaktivitäten) darf. Diese Regelung wird als Empfehlung eingeführt. Vor allem für Kreise in denen der Inzidenzwert über 200 liegt.Den aktuellen Stand der Kreise und Kreisfreien Städte in Thüringen finden sie hier.
Schulen und Kitas
Bleiben bis mindestens 31. Januar geschlossen. Danach soll der eingeschränkte Regelbetrieb wieder aufgenommen werden. Die Stufen des Regelbetriebs richten sich an die dann herrschenden Infektionswerte.Notbetreuung
Ist für Kinder bis zur 6. Klasse möglich. Vorausgesetzt die Eltern des Kindes haben aus beruflichen Gründen keine Alternative, weil sie nicht wie empfohlen im Home Office arbeiten können. Kinder deren Eltern eine Bescheinigung vom Arbeitgeber erhalten, dass ihre Arbeit für die Pandemiebewältigung oder von öffentlichem Interesse ist, können ihre Kinder ebenfalls in Notbetreuung geben.Winterferien
Die Ferienwoche ab dem 8. Februar wird auf den 25. Januar vorgezogen. Somit fallen die Winterferien in die geschlossene Schul- und Kitazeit. Die Anwesenheitspflicht der Kinder in der Woche vom 8. Februar (der früheren Winterferien) soll aber ausgesetzt werden, um lang geplante Familienzeit wahrnehmen zu können. Schüler der Abschlussklassen können mit einem negativen Corona-Test bereits im Januar wieder zurück in die Schulen.Kinderkrankengeld
Vom Bund sollen zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld im Jahr 2021 gewährt werden. Das soll auch dann gelten, wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss.Wintersportorte
Um Bilder von überfüllten Straßen zu Wintersportorten zu vermeiden, wird die Zufahrt zu diesen begrenzt oder verhindert. Bei der Durchführung dieser Regelung sollen die Orte Hilfe vom Innenministerium erhalten.Einzelhandel
Geschäfte und Baumärkte dürfen vorbestellte Waren, die bereits bezahlt wurden, verkaufen.Die neuen Regeln gelten bis zum 31. Januar. Am 25. Januar wollen sich die Ministerpräsidenten erneut mit der Kanzlerin zusammensetzen und über das weitere Vorgehen beraten.