Beim Thema Kryptowährungen stecken Polizei und Justiz im Freistaat noch in den Kinderschuhen. Aus dem Innenministerium heißt es, dass es bislang noch keine Dienstanweisung dazu gebe, wie Kryptowehrung durch die Landes-Polizei gesichert und verwahrt werden müsse.
Außerdem fehle es demnach noch an sogenannten staatlichen Wallets - also digitalen Geldbörsen - in denen Kryptowährung aufbewahrt werden könne.
Seit Jahren werden tatsächlich oder mutmaßlich kriminelle Geschäfte auch über Kryptowährungen finanziert. In Thüringen sind entsprechende Sicherstellungen aber eher noch die Ausnahme.
