Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiter in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Wer sich an diese nicht hält, wird nun in ganz Deutschland mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen müssen. In einigen Bundesländern erhalten Maskenmuffel sogar eine deutlich höhere Rechnung. In Thüringen liegt das einzuholene Bußgeld ohnehin schon bei 60 Euro und damit über dem jetzt vereinbarten Mindestbußgeld des Bundes. In Sachsen-Anhalt hat man eine Sondergenehmigung durchgeboxt. Hier gilt das Mindestbußgeld von 50 Euro nicht. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) begründet das damit, dass sich die Menschen in seinem Bundesland an die Regeln hielten.Coronatests für Reiserückkehrer
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen sollen bis Ende 2020 verboten bleiben. Ausnahmen bilden solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregeln möglich sei. Auch wenn anzunehmen sei, dass die Besucher aus einem einheitlichen Gebiet zu der Veranstaltung kämen, könne eine Genehmigung für die Veranstaltung regional möglich sein.Davon betroffen sind auch die Zuschauer in den deutschen Stadien. Sie sollen bis mindestens 31. Oktober noch nicht wieder zurück ins Stadion dürfen. Für den Fahrplan ab November hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die prüfen soll, ob und wie Zuschauer in die Stadien zurück könnten.
Private Feiern
Die Ansteckung bei privaten Feiern im Familienkreis habe sich in den vergangenen Wochen stetig erhöht. Wie man mit privaten Feiern umgehen sollte, wollten einige Ministerpräsidenten einheitlich für Deutschland geregelt wissen. Hierbei konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es bleibt also dabei, dass in Thüringen ab dem 30. August eine neue Verordnung mit Lockerungen in Kraft tritt. Eine Feier im privaten Raum sei nur noch ab einer Teilnehmerzahl von 50 meldepflichtig. Im Freien steigt die Grenze auf 100 Teilnehmer. Übersteigt die Feier diese Zahl, muss sie auch im Freien angemeldet und genehmigt werden.