Keine Großveranstaltungen bis Ende des Jahres

Am Donnerstag, den 27. August, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Chefs der Bundesländer zu einer Strategiebesprechung für die Coronakrise nach Berlin eingeladen. Ziel war es wieder mehr einheitliche Regeln und eine gemeinsame Strategie gegen eine mögliche zweite Welle im Herbst zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Konferenz ändern in Thüringen nicht viel.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiter in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Wer sich an diese nicht hält, wird nun in ganz Deutschland mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen müssen. In einigen Bundesländern erhalten Maskenmuffel sogar eine deutlich höhere Rechnung. In Thüringen liegt das einzuholene Bußgeld ohnehin schon bei 60 Euro und damit über dem jetzt vereinbarten Mindestbußgeld des Bundes. In Sachsen-Anhalt hat man eine Sondergenehmigung durchgeboxt. Hier gilt das Mindestbußgeld von 50 Euro nicht. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) begründet das damit, dass sich die Menschen in seinem Bundesland an die Regeln hielten.

Coronatests für Reiserückkehrer

Vor den Sommerferien wurden in Deutschland kostenlose Coronatests für Reiserückkehrer angeboten. Diese konnten sich nach einem Aufenthalt im Ausland kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Diese kostenlosen Tests soll es mit dem Ende der Sommerferien ab dem 15. September nicht mehr geben. Auch Rückkehrer aus Risikogebieten mussten zum Coronaabstrich antreten. Diese Pflicht wird ebenfalls aufgelöst. Stattdessen sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten ab dem 1. Oktober verpflichtet sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Diese könne mit einem Coronatest ab dem fünften Tag nach der Rückkehr verkürzt werden. Wer die Kosten für diesen Test trägt sei noch nicht abschließend geklärt, heißt es. Außerdem sollen Rückkehrer aus Risikogebieten voraussichtlich keine Entschädigung mehr für den Einkommensausfall wegen der Quarantäne erhalten.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen sollen bis Ende 2020 verboten bleiben. Ausnahmen bilden solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregeln möglich sei. Auch wenn anzunehmen sei, dass die Besucher aus einem einheitlichen Gebiet zu der Veranstaltung kämen, könne eine Genehmigung für die Veranstaltung regional möglich sein.
Davon betroffen sind auch die Zuschauer in den deutschen Stadien. Sie sollen bis mindestens 31. Oktober noch nicht wieder zurück ins Stadion dürfen. Für den Fahrplan ab November hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die prüfen soll, ob und wie Zuschauer in die Stadien zurück könnten.

Private Feiern

Die Ansteckung bei privaten Feiern im Familienkreis habe sich in den vergangenen Wochen stetig erhöht. Wie man mit privaten Feiern umgehen sollte, wollten einige Ministerpräsidenten einheitlich für Deutschland geregelt wissen. Hierbei konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es bleibt also dabei, dass in Thüringen ab dem 30. August eine neue Verordnung mit Lockerungen in Kraft tritt. Eine Feier im privaten Raum sei nur noch ab einer Teilnehmerzahl von 50 meldepflichtig. Im Freien steigt die Grenze auf 100 Teilnehmer. Übersteigt die Feier diese Zahl, muss sie auch im Freien angemeldet und genehmigt werden.

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