Karlsruhe urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen

Ein Hartz-IV-Empfänger aus Erfurt hatte dagegen geklagt, dass ihm Jobcenter Leistungen kürzt. Heute urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in dem Fall.

Bei der Arbeitssuche nicht kooperiert

Weil er bei der Arbeitssuche nicht kooperiert hatte, strich das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger aus Erfurt erst 117,30 Euro im Monat, dann 234,60 Euro. Heute soll in Karlsruhe geklärt werden, ob diese Sanktionen überhaupt erlaubt sind. Der Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht läuft seit Monaten. 

Mehr als 900.000 Sanktionen 2018

Grundsätzlich gilt: Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, verpflichtet sich, aktiv daran mitzuarbeiten, dass das so bald wie möglich nicht mehr notwendig ist. Wer sich da nicht dran hält, muss mit den Konsequenzen leben. Allein 2018 haben die Jobcenter mehr als 900.000 Sanktionen verhängt, in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. 

Hartz-IV-Sanktionen werden wohl nicht gekippt

Das heute erwartete Urteil wird aber wohl nicht dazu führen, dass die Hartz-IV-Sanktionen insgesamt gekippt werden. Als wahrscheinlicher gilt, dass mit dem Urteil die Ausgestaltung verändert werden muss.

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