Jobcenter werden in die Pflicht genommen

Jobcenter müssen nach einem Urteil des Landessozialgerichts die Kosten für die Teilnahme an Jugendweihefeiern übernehmen. Derartige Feiern sind kulturelle Aktivitäten, für die grundsätzlich Leistungen zu gewähren sind, teilte das Gericht heute mit. Das gilt allerdings nur für die vom Veranstalter verlangten Teilnahmekosten, nicht etwa für Kleidung und Bewirtung. Damit hatte die Klage eines Hartz IV-Leistungsberechtigen aus dem Kreis Saalfeld-Rudolstadt auch in der zweiten Instanz Erfolg.

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