Hilfsmaßnahmen um drei Monate verlängert

Unternehmen, die besonders von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können weiterhin Steuererleichterungen beantragen. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums noch bis Ende März, teilte Thüringens Finanzministerin Heike Taubert mit. Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sind damit um drei Monate verlängert. Damit sollen Härtefälle vermieden werden. "Auch in Thüringen sind viele Unternehmen von den derzeit geltenden Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie wirtschaftlich immer noch stark betroffen", so Taubert.

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