Auch Thüringer Privathaushalte mit Öl-, Flüssiggas- oder Holzpellet-Heizung können nun staatliche Energiehilfen beantragen.
Dabei geht es rückwirkend um Zuschüsse für im vergangenen Jahr entstandenen Mehrkosten, teilte das Energieministerium mit. Seit heute könnten Betroffene über ein Online-Portal entsprechende Anträge stellen.
Möglich ist das bis zum 20. Oktober. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Preis von 2021 lagen. Die Höhe der Erstattung orientiert sich an bundeseinheitlich festgelegten Referenzpreisen.
Hier bekommen Sie mehr Informationen zur Antragsstellung.
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