Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen stellt der Corona-Sonderverordnung der Thüringer Landesregierung ein gutes Zeugnis aus. «Insgesamt ist der Verordnung das Bemühen anzumerken, dass dem Land die Vermeidung von unzumutbaren Einschnitten in die Wirtschaft wichtig ist», hat IHK-Hauptgeschäftsführer Ralf Pieterwas gesagt. Dabei verwies er unter anderem darauf, dass personennahe Dienstleistungen, wie Kosmetikstudios doch geöffnet bleiben dürfen. Die Bund-Länder-Absprache zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte dies nicht vorgesehen. Sehr hart bezeichnet die IHK allerdings die Schließung von Gastgewerbe und der ganzen Freizeiteinrichtung. Das ist nur verkraftbar, wenn «die angedachte Ausfallförderung» im Sinne der Betriebe gestaltet wird.
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