Gleichbehandlung bei körpernahen Diensten gefordert
Das Thüringer Handwerk drängt auf schnelle Öffnungen auch für Kosmetiksalons, Nagelstudios und für Fußpfleger. Diese sollten analog zu den Friseuren ebenfalls ab dem 1. März öffnen dürfen, forderten die drei Handwerkskammern in einem offenen Brief an die Landesregierung. Es sei völlig unverständlich, dass die neben den Friseuren anderen körpernahen Dienstleistungen weiterhin geschlossen bleiben sollen. Die Berufe seien so miteinander verwoben, dass eine Trennung nicht sinnvoll sei. Zudem erfordere die große wirtschaftliche Not gerade in diesen Branchen mit ihren vielen Soloselbstständigen eine schnelle Öffnung, hieß es.