Rückwirkende Zahlungen rechtens
Die Straßenausbaubeiträge in Thüringen wurden eigentlich zum 01.01.2019 abgeschafft, doch viele Familien im Freistaat bekommen trotzdem noch Post, in denen eine nicht selten bis zu fünfstellige Summe von ihnen gefordert wird. Diese muss nun rückwirkend für die in den Jahren 2015 bis 2018 abgeschlossenen Straßenarbeiten in der Nähe ihrer Grundstücke gezahlt werden. Selbst, wenn man ein Grundstück an einer bereits fertigen Straße gekauft hat, kann bis Ende dieses Jahres noch die böse Überraschung kommen: Das Geld kann nämlich bis zu 4 Jahre rückwirkend völlig rechtens von den Kommunen eingefordert werden, also noch bis zum 31.12.2022.Petition für Härtefall-Fond gestartet
Für diese Übergangsfrist von 2015 bis 2018 sollte es eigentlich einen Härtefall-Fond geben, der den betroffenen Familien hilft, die das Geld nicht bezahlen können. Doch in den letzten beiden Jahren ist dieses Vorhaben – wohl auch aufgrund der Pandemie – nicht weitergekommen und immer noch kein Fond da. Deshalb will nun eine Online-Petition erreichen, dass dieser Fond endlich eingerichtet wird. Noch bis zum 31. Januar 2022 ist Zeit zum Unterzeichnen – mindestens 1.500 Unterschriften werden benötigt, damit das Thema noch einmal im Landtag diskutiert wird. Unterschreiben kann jeder aus ganz Deutschland, ab Geburt.