Führerscheine sollen so künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Was brauche ich für den Umtausch?
Zunächst brauchen Sie einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. Zum Termin bringen Sie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein mit. Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen.
Der Umtausch kostet rund 25 Euro bei der Führerscheinstelle plus Kosten für das biometrische Passfoto. Informieren Sie sich bestenfalls vorher, wie das Bezahlen bei ihrer Behörde vor Ort von statten geht.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung vor Ausstellung?
Beim Umtausch von Motorrad- und PKW-Führerscheinen gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Sie müssen allerdings ihren Antrag persönlich stellen. Wenn dabei körperliche Defizite (z.B. Benutzung Rollator/Krücken) ersichtlich sind, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben und diese überprüfen. Der Führerscheininhaber muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen.
Wer muss wann umtauschen?
Die Fristen zum Führerschein-Umtausch sind per Gesetz geregelt. Termine sollten sich möglichst nur die Personen holen, die vom nächsten Fristende betroffen sind. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Diese Fristen gelten für graue, rosa oder DDR-Papier-Führerscheine (ausgestellt vor dem 1.1.1999):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Fristende für den Umtausch |
vor 1953 | 19. Jan. 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Jan. 2023 |
1965 – 1970 | 19. Jan. 2024 |
1971 oder später | 19. Jan. 2025 |
Diese Fristen gelten für Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab 1.1.1999)
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19. Jan. 2026 |
2002 – 2004 | 19. Jan. 2027 |
2005 – 2007 | 19. Jan. 2028 |
2008 | 19. Jan. 2029 |
2009 | 19. Jan. 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Jan. 2033 |
Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, haben bereits ein Ablaufdatum - die Gültigkeit beträgt 15 Jahre.