Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig

Der Rundfunkbeitrag bleibt. Er ist grundsätzlich rechtens, urteilten die Verfassungsrichter am Mittwoch im Karlsruhe. Nur bei Menschen mit Zweitwohnungen verlangen die Richter Nachbesserungen. Hier wird in Zukunft nur noch ein Rundfunkbeitrag fällig. Bis die Staatsverträge dahingehend geändert sind können Betroffene für ihren Zweitwohnsitz einen Befreiungsantrag stellen. 

Die Richter betrachteten die Kopplung der Beiträge an die Wohnung als rechtens. Zwar seinen Familien hier im Vorteil, da sie den gleichen Betrag zahlen würden, wie etwa Alleinstehende - da die Familien im Grundgesetz jedoch besonders geschützt werden müssen, sei dies zulässig. Eine Abrechnung auf Basis von Empfangsgeräten schlossen die Richter aus. Dies sei angesichts der vielen neuen Geräte, mit denen man Rundfunk empfangen kann, nicht zu kontrollieren.

Die Mietwagenfirma Sixt scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Hier überwiege der Vorteil der Firmen, die ihren Kunden ein Autoradio anbieten können, urteilten die Richter.

Bis Ende des Jahres wird am Europäischen Gerichtshof noch die Verträglichkeit des Rundfunkbeitrags mit Europäischem Recht geprüft. Doch auch hier zeichnet sich eine ähnliche Einschätzung der Richter ab.

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