Fahrschulen dürfen wieder öffnen und auch Prüfungen durchführen. Friseure sollen ab 1. März ihre Dienste wieder anbieten und Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien- und Floristikbetriebe öffnen können.
Beerdigungen und Hochzeiten
Bei Beerdigungen und Hochzeiten steigt die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von 15 auf 25.Lockerungen für Familien
Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es Lockerungen für Familien. Mitglieder des eigenen Haushaltes und Menschen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sollen sich treffen dürfen. Außerdem soll eine weitere Person aus einem fremden Haushalt dabei sein dürfen - Kinder bis einschließlich drei Jahren werden nicht mitgezählt. Weiterhin sind auch fest organisierte familiäre Betreuungsgruppen möglich - für Kinder unter zwölf Jahren (bislang nur bis sechs Jahren) und aus maximal zwei Haushalten.Nächtliche Ausgangssperre entfällt
Die Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr am nächsten Morgen wird abgeschafft.Grundschulen und Kindergärten öffnen
Ab Montag sollen Grundschulen und Kindergärten im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen. Die Klassen fünf und sechs sollen ab 1. März folgen, die restlichen ebenfalls - sofern es das Infektionsgeschehen zulässt.