Erleichterung für Patienten
Ganz klarer Vorteil der neuen Regelung: im Krankheitsfall braucht der Arbeitnehmer nicht zum Arzt zu gehen, sondern kann sich ganz einfach telefonisch krankschreiben lassen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es der eigene Hausarzt ist. Außerdem muss der Hausarzt die Krankheit per Telefongespräch einschätzen - wenn es nicht weiter schlimm ist, kann die telefonische Krankschreibung erfolgen. Bei ernsteren oder langandauernden Fällen sollte der Arzt persönlich aufgesucht werden.
Für Praxen: Vor- und Nachteile
So bequem es auch für die Patienten sein mag, für die Praxen bringt die neue Regelungen ein paar Schwierigkeiten mit sich. Beispielsweise können die Patientenanrufe zu überlasteten Telefonleitungen und damit zu einer schlechten Erreichbarkeit in den Praxen führen. Dazu kommt das Personal, welches nur für die Besetzung der Telefone eingeteilt werden muss.
Für Praxen kann die telefonische Krankschreibung aber auch eine ziemliche Entlastung sein. Wenn die Patienten am Morgen nicht das Wartezimmer überfüllen, können die Praxen ihre geplanten Termine besser strukturieren.
Nicht überall möglich
Die neue Regelung ist aber keine Pflicht - jede Praxis kann für sich festlegen, inwiefern sie das umsetzen will. Außerdem kann ein Patient nicht darauf bestehen, per Telefon krankgeschrieben zu werden. Denn es gäbe nicht sowas wie ein Recht auf Krankschreibung oder die Pflicht dafür, sagt Dr. Ulf Zitterbart, Hausarzt aus Kranichfeld.
Gute Sache aber viel Bürokratie
Dr. Zitterbart findet die neue unkomplizierte Regelung gut, so entfällt für den Patienten die Wartezeit und die Anreise. Was er aber nicht nachvollziehen kann, ist die damit verbundene Bürokratie. Seiner Meinung nach hätte die telefonische Krankschreibung, die im April ausgelaufen ist, einfach verlängert werden können. "Aber das ist eben typisch Deutschland, es zeigt wie träge dieser Apparat ist und wie lange alles dauert" sagt der Hausarzt.