Selbst, wenn man darüber ins Gespräch kommen sollte, sind sich viele Arbeitnehmer nicht sicher, ob es nicht sogar verboten ist, den Kollegen zu verraten, was man verdient. In manchen Arbeitsverträgen schlummert sogar eine entsprechende Klausel, die rechtlich in den allermeisten Fällen allerdings unwirksam ist.
Eine Ausnahme bildet eine sogenannte "Verschwiegenheitsklausel" - die dann rechtens sein kann, wenn etwa Gehälter von Managern Aufschluss über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens geben könnten und so die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens reduziert würde.
Fast jeder darf übers Gehalt reden
Tjark Menssen ist Rechtsexperte bei der Gewerkschaft DGB Hessen-Thüringen - und sagt: Sie dürfen über ihr Gehalt reden - auch mit anderen Mitarbeitern ihrer Firma! Aber er weiß auch, warum solche Absätze überhaupt noch in den Arbeitsverträgen stehen: "Arbeitgeber haben sicherlich ein Interesse daran, dass die Mitarbeiter nicht ausführlich darüber miteinander reden, was sie verdienen, weil der eine vielleicht mehr, der andere weniger verdient. Wir als Gewerkschaften haben zum Beispiel das Prinzip der Entgeldtransparenz. Weil wir Tarifverträge abschließen, kann jeder nachlesen, wer was verdient."
Wer jedoch glaubt, automatisch Anspruch auf ein höheres Gehalt zu haben, weil der Kollege bei gleicher Leistung oder Position mehr verdient, der irrt leider. "Es gibt nicht in jedem Fall einen sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz", erklärt der Experte. "Den würde es nur geben, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel grundsätzlich Männern mehr zahlt als Frauen. Einzelne Vertragsbestandteile kann man aber durchaus individuell und frei aushandeln. Allerdings darf der Arbeitgeber dann auch nur einzelnen Arbeitnehmern besondere Vereinbarungen treffen."
Weitere Informationsmöglichkeiten
Ein gute Verhandlungsgrundlage kann das Wissen über die im Unternehmen gezahlten Gehälter aber allemal sein. Wer sich scheut, mit seinen Kollegen über das Thema zu sprechen, aber vermutet, zu wenig Lohn zu bekommen, findet eine erste Anlaufstelle beim Gehaltsvergleich des Statistischen Bundesamtes. Hier wird das Gehalt nach individuellen Angaben eingeschätzt. Außerdem sind Arbeitgeber auf Nachfrage dazu verpflichtet, Auskunft über die firmeninterne Gehalts- oder Lohnstruktur zu geben. Hier muss offengelegt werden, von welchen Variablen der Verdienst abhängig ist und wie hoch der Verdienst in einer Vergleichsgruppe ist.