Die Mieten in Thüringens Landeshauptstadt dürfen ab sofort nicht höher als um 15 Prozent binnen drei Jahren steigen. Eine sogenannte Kappungsgrenze für Erfurt ist heute in Kraft getreten. Das Infrastrukturministerium hatte eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. „Mit der Kappungsgrenze erhält Erfurt ein weiteres wichtiges Instrument, das Mietniveau zu regulieren“, erklärte Miniterin Birgit Keller. Mieten müssen bezahlbar bleiben, betonte sie.
Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze auch für Bestandsmieten und nicht nur für Neuvermietung.
Made with ❤ at zwetschke.de