Das ist neu im September

Die Frist zur Beantragung der Einmalzahlung für Studierende endet in Kürze. Außerdem wird die Digitalisierung der Kfz-Zulassung weiter optimiert, um den Prozess noch bequemer zu gestalten. Es gibt auch frische Nutzungsbedingungen für das Steuer-Portal Elster. Doch welche weiteren Gesetzesänderungen und Neuerungen erwarten Verbraucher im Verlauf des September?

Alte Nachrichten im Steuerportal Elster sollten gesichert werden


Für Nachrichten im persönlichen Mail-Postfach im Steuerportal Elster gelten ab sofort Ablauffristen. In der Regel werden sie künftig nur noch ein Jahr lang archiviert, es sei denn, sie werden als "wichtig" gekennzeichnet. Nutzerinnen und Nutzer des Programms wurden im Vorfeld schriftlich per E-Mail über diese Änderung informiert, um gegebenenfalls Mitteilungen zu sichern. Ab dem 18. September 2023 beginnt die Löschung von alten Nachrichten, die beispielsweise Informationen zu veränderten Zertifikatsdetails enthalten. Davon ausgenommen sind digitale Dokumente wie Bescheide. Jede E-Mail im Postfach enthält einen Vermerk darüber, wie lange sie verfügbar bleibt.

Studierende haben nur noch bis Ende September Zeit für die Energiepauschale*


Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die die Energiepreispauschale von 200 Euro noch nicht beantragt haben, sollten sich beeilen. Bis zum 30. September besteht die Möglichkeit, die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten über ein speziell eingerichtetes Online-Portal zu beantragen. Die Antragsquote liegt derzeit noch bei 75 Prozent.

Digitale Kfz-Zulassung wird verbessert


Ab dem 1. September 2023 wird die Online-Kfz-Zulassung noch bequemer. Nach erfolgreicher Online-Zulassung können Fahrzeughalterinnen und -halter nun direkt und für zehn Tage am Straßenverkehr teilnehmen, bevor die entsprechenden Fahrzeugpapiere und Plaketten vorliegen müssen. Dies soll den Ablauf effizienter gestalten und zusätzlich kostengünstiger sein als die Zulassung vor Ort.

Wichtige Steuertermine im September


Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 endet am 30. September. Da dieser Tag ein Samstag ist, können Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne die Unterstützung eines Steuerberaters erstellen, diese noch bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Personen, die einen Steuerberater hinzuziehen, müssen ihre Steuererklärung für 2022 bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt einreichen.

Anträge für Zahlungen aus dem Renten-Härtefallfonds sollten jetzt gemacht werden


Bis zum 30. September müssen Anträge für Zahlungen aus dem Härtefallfonds zur Abmilderung von Rentenhärtefällen aus der ehemaligen DDR, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer gestellt werden. Dieser Fonds gewährt pauschale Einmalzahlungen von 2.500 Euro für Betroffene, deren gesetzliche Rente sich nahe der Grundsicherung bewegt. Zusätzlich gibt es 2.500 Euro für diejenigen, die bis zum Stichtag 7. März in bestimmten Bundesländern gewohnt haben.

Umweltbonus nur noch für Privatpersonen bei Elektroautos


Ab dem 1. September gibt es den Umweltbonus für Elektroautos nicht mehr für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Die Förderung steht nun ausschließlich Privatpersonen zu, die das Fahrzeug selbst nutzen. Beim Leasing muss die antragstellende Person sowohl Halterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein. Gewerbliche Nutzung oder selbstständige berufliche Tätigkeiten schließen die Antragsberechtigung aus.

Verbot von Radikalschnitten bei Bäumen und Hecken bis Ende September


Bis zum 30. September ist es verboten, radikale Schnitte an Hecken, Gebüschen und Bäumen vorzunehmen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz schützt brütende Vögel und ihre Nester in dieser Zeit. Form- und Pflegeschnitte sind jedoch das ganze Jahr über erlaubt, solange sie keine Nester stören. Oder anders gesagt: ab Oktober darf wieder geschnitten werden.

Ende für weitere Leutstofflampen


Ab dem 1. September ist die Herstellung und der Verkauf von Leuchtstofflampen mit einem Röhrendurchmesser von 26 Millimetern und den Längen 600, 1.200 oder 1.500 Millimetern gemäß der EU-Verordnung zur "Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen" nicht mehr gestattet. Gleiches gilt für Halogenglühlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6,35. Bereits vorhandene Lagerbestände dürfen jedoch weiterhin verkauft werden. Wer solche Leuchtmittel noch in seinem Besitz hat, kann sie ohne Bedenken nutzen. Dennoch stellen LED-Leuchten eine energieeffiziente und nachhaltige Alternative dar.

Die EU-Verordnung zielt darauf ab, schrittweise energieineffiziente Leuchtmittel aus dem Markt zu nehmen. Vor zwei Jahren wurden bereits Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, auch als Energiesparlampen bekannt, sowie lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 Lumen (entspricht etwa 140 Watt) und Niedervolt-Halogenlampen von dieser Verordnung betroffen.

Verpflichtende Heizungsanlagen-Optimierung


Eigentümer und Eigentümerinnen von großen Gebäuden mit zentraler Erdgas-Wärmeversorgung haben bis zum 30. September Zeit, einen hydraulischen Abgleich an ihren Anlagen durchzuführen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Wärmeverteilung im System zu optimieren, um eine gleichmäßige Energieversorgung der Heizkörper zu gewährleisten. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Heizwasser ungehindert durch sämtliche Leitungen fließen kann und der Druck so optimal eingestellt ist, dass auch entferntere Heizkörper ausreichend versorgt werden. Gemäß der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen mit einer Fläche von über 1.000 Quadratmetern und Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten dazu verpflichtet, ihre Heizungsanlagen zu optimieren. Dies soll nicht nur Energie einsparen, sondern auch die Heizkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner senken.

Neue Corona-Impfstoffe


Ab September sollen neue Corona-Impfstoffe zur Verfügung stehen, die gezielt an die Omikron-Subvariante XBB.1.5 angepasst sind. Sowohl Biontech in Mainz als auch Moderna in den USA haben entsprechende Ankündigungen gemacht. Die Verfügbarkeit hängt jedoch von der Erteilung der behördlichen Zulassungen bis zu diesem Zeitpunkt ab. Aktuell verzeichnen wir bundesweit vergleichsweise niedrige Corona-Fallzahlen. Diese Erkrankungen werden derzeit hauptsächlich durch die immer dominanter auftretende Virus-Variante EG.5.1, auch als "Eris" bekannt, verursacht. Da diese Variante ebenfalls von XBB abgeleitet ist, sollen die neuen Impfstoffe auch gegen diese Variante wirksam sein.

Die Besonderheit dieser neuen Impfstoffgeneration besteht darin, dass sie erstmals als Einzeldosen ausgeliefert werden. Dies erleichtert Ärztinnen und Ärzten die Anpassung der Impfstrategie an den Bedarf. Bei Impfstoffen in Mehrfachdosen muss stets berücksichtigt werden, dass sie nach dem Öffnen nur begrenzt haltbar sind. Das Robert Koch-Institut empfiehlt zudem eine Auffrischung der Impfung für Personen ab 60 Jahren sowie für Mitglieder von Risikogruppen.

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