9-Euro-Ticket läuft aus
Zum letzten Mal kostet das bundesweite Fahren mit Bus und Bahn im August nur neun Euro. Was danach passiert, ist noch unklar. Allerdings wird bereits über Anschlussangebote für das Schnäppchen-Tickets nachgedacht. Fahrgäste sollen so weiterhin von den hohen Energiekosten entlastet werden und Autofahrer Anreize fürs Umsteigen in den ÖPNV erhalten. Unter anderem gibt es Vorschläge für ein 365-Euro-Jahresticket und Monatstickets für 29 oder 69 Euro. Allerdings sind sich Bund und Länder nicht einig, wer für die Finanzierung zuständig ist.
Mehr Transparenz in Arbeitsverträgen
Zum August tritt die neue EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in Kraft, die regelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der Arbeitgeber nachkommen muss.
Unter anderem muss in ab August neu ausgestellten Arbeitsverträgen nun festgelegt werden:
- das Enddatum des Arbeitsverhältnisses (bei Befristung),
- gegebenenfalls die freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer,
- die Dauer der Probezeit
- die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden
- unter welchen Bedingungen Überstunden angeordnet werden können
- unter welchen Bedingungen Schichtänderungen angeordnet werden können
- die vereinbarte Arbeitszeit einschließlich vereinbarter Ruhezeiten
Auch bestehende Arbeitsverträge muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers mit den geforderten Informationen ergänzen.
Energiekosten steigen - Notfallplan Gas für EU-Staaten
Die Energiekosten werden auch im August 2022 weiter steigen. Laut dem Vergleichsportal Check24 haben für Juni bis August die Strom- und Gasgrundversorger in 695 Fällen Preiserhöhungen angekündigt oder bereits durchgeführt.
Zudem wächst die Sorge vor einer Gasknappheit im Winter. Deshalb wollen die EU-Staaten ab diesem Monat weniger Gas verbrauchen. Ein Notfallplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den nationalen Konsum im Zeitraum ab August bis zum 31. März 2023 freiwillig um 15 Prozent senken. Wie das Ziel erreicht werden soll, bleibt den Staaten überlassen. Mit dem Plan will die EU Vorsorge für den Fall treffen, dass Russland die Gaslieferungen vollständig unterbricht.
Titandioxid in Lebensmitteln wird verboten
Der Stoff Titandioxid ist ein Weißmacher und wird beispielsweise bei der Herstellung von Wandfarben, Lacken und Kosmetika verwendet, findet sich aber auch als Zusatzstoff E171 in Backwaren, Suppen, Salatsoßen, Süßigkeiten, Mozzarella, Kaugummi und Kaffeeweißer wieder. Der Zusatzstoff wurde häufig wegen dessen "Strahlkraft" eingesetzt, die die Lebensmittel frischer und schmackhafter erscheinen lassen sollte. Ab August darf Titandioxid jedoch nicht mehr in der Lebensmittelherstellung verwendet werden. Die Europäische Kommission hat das Verbot ausgesprochen, weil vermutet wird, dass der Stoff krebserregend sein könnte und in Lebensmitteln daher nicht mehr als sicher gelten könne. In Frankreich darf Titandioxid bereits seit 2020 nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Das Verbot berührt nicht die Verwendung in allen anderen Bereichen, wobei auch die Verarbeitung in Kosmetika höchst umstritten ist.
Mehr BAföG für Studenten
Ab 1. August gibt es für Studenten mehr BAföG. Der Höchstbetrag bei der Ausbildungsförderung inklusive Wohnkostenzuschuss wird von 861 auf 934 Euro pro Monat angehoben. Auch der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern, welcher Grundlage für die Berechnung des BAföGs ist, steigt. Zudem wird die Altersgrenze für eine Förderung mit BAföG von 30 auf 45 Jahre ausgedehnt. Dadurch erhöht sich auch die Gruppe der Förderberechtigten nicht unerheblich.
Günstigere Medikamente werden zur Pflicht in der Apotheke
Patienten, die Biopharmazeutika verschrieben bekommen, sollen in der Apotheke künftig günstigere, aber genauso wirkungsvolle Medikamente erhalten können. Das regelt ab dem 16. August das neue Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Biopharmazeutika sind Arzneistoffe, die mit Mitteln der Biotechnologie und gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Sie kommen derzeit bei schweren und lebensbedrohlichen Erkrankungen, wie beispielsweise Krebs, Rheuma und Multipler Sklerose zum Einsatz. Die sogenannten Biosimilars, die Nachahmerpräparate von Biopharmazeutika, kommen immer dann auf den Markt, wenn das Patentrecht für die ursprünglichen Medikamente ausläuft. Durch den Einsatz von Biosimilars hofft der Gesetzgeber, Arzneimittelkosten zu sparen.