Auch 2019 gibt es wieder viele Änderungen in Deutschland. Von mehr Pfand auf Getränkeflaschen bis hin zu neuen Geldscheinen gibt es viele Neuerungen.
Pfand auf mehr Getränkeflaschen
Einige Flaschen, wie zum Beispiel von Frucht- und Gemüse-Nektar, gab es bislang nur in Einwegverpackungen ohne Pfand. Ab Januar wird aber auch für diese Art von Flasche ein Pfand von 25 Cent fällig ebenso für Mischgetränke mit einem Molkeanteil von 50 Prozent. Auch für Energiedrinks und Vanillemilch fällt ein Pfand an.
Hingegen Säfte und Wein bleiben Pfandfrei.
Supermärkte sind dann ab den ersten Januar dazu verpflichtet, Regale so zu Kennzeichen, dass man gut erkennt was Einweg- oder Mehrwegflaschen sind, damit sich der Verbraucher bewusster entscheiden kann.
Keine I-Tan-Listen beim Online-Banking mehr
Im neuen Jahr werden die I-Tan-Listen abgeschafft. Ab dem 14. September 2019 dürfen die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden.
Der Grund für die Abschaffung ist, dass sie die Sicherheitsanforderungen der Zweiten europäischen Zahlungsrichtlinien nicht entspricht.
Neue Geldscheine
Ab dem 28. Mai 2019 gibt es neue 100- und 200-Euro-Scheine.
Diese haben neue Sicherheitsmerkmale, die es erschweren soll Geld zu fälschen. Zudem sind die neuen Scheine kleiner als die Vorgänger.
Die alten Scheine bleiben aber gültig.
Telefonate werden günstiger
Telefonate ins EU-Ausland sollen günstiger werden.
Gespräche vom eigenen Land ins EU-Ausland sollen demnach maximal 19 Cent pro Minute kosten, egal von Handy oder vom Festnetz aus. SMS sollen maximal 6 Cent kosten.
Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten.
Entlastung der Steuerzahler
Vor allem Familien sollen steuerlich entlastet werden. Das Entlastungspaket hat ein Volumen von 9,8 Milliarden Euro. Dadurch wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht, nämlich von 7 428 auf 7 620 Euro.
Außerdem soll der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro steigen. Ebenso steigt der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen leicht.
Besserer Schutz vor zu hohen Mieten
Um Mieter vor Kostensprüngen zu schützen, darf die Miete ab Januar nach Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur maximal um drei Euro pro Quadratmeter steigen. In manchen Fällen darf die Miete sogar nur um zwei Euro steigen.
Statt der bisherigen elf Prozent können nun acht Prozent der Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
Außerdem müssen Mieter nun offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat.
Mehr Zeit für die Steuererklärung
In 2019 hat man zwei Monate länger Zeit, um seine Steuererklärung abzugeben. Wer also seine Steuererklärung von 2018 selbst machen will, hat dann bis zum 31. Juli Zeit zum Abgeben. Bisher musste man sie bis Ende Mai abgegeben haben.
Hingegen wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt, müssen die Unterlagen sogar erst bis zum 29. Februar 2020 eingereicht werden.
Mütterrente steigt deutlich
Die Mütterrente wird ab Januar deutlich erhöht. Demnach werden Erziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren sind, stärker angerechnet.
So wird die Rente pro Kind im Westen 16,02 Euro und im Osten 15,35 Euro Brutto erhöht.
Hingegen die Bestandsrente wird erst ab März erhöht, Zuschlage werden dann nachgezahlt. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Außerdem soll das Absicherungsniveau bis 2025 konstant bleiben und der Rentenbeitragssatz soll bis dahin die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten.
Bessere Pflege
Für die Altenpflege sind 13.000 zusätzliche Stellen geplant. Dabei soll jede zusätzliche Stelle in Kliniken von den Krankenkassen komplett bezahlt werden.
Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ab Pflegestufe 3 sollen Taxifahrten zum Arzt einfacher werden. Außerdem können Angehörige, die zur Kur gehen, pflegebedürftige Familienmitglieder parallel in derselben Reha-Klinik betreuen lassen.
Mehr Kindergeld
Das Kindergeld wird ab Juli um zehn Euro erhöht. Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro soll 2019 um mindestens 9,36 Prozent entlastet werden, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr.
Neue Beiträge für Arbeitslosen-/Pflegeversicherung
Der Pflegebeitrag wird zum neuen Jahr um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt.
Von 3 auf 2,5 Prozent sinkt der Arbeitslosenbeitrag des Bruttoeinkommens.
Für die Pflegeversicherung steigt der der Beitragssatz auf 3.05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt zum neuen Jahr von 4425 auf 4537,5 Euro im Monat.
Beitragsentlastung für gesetzliche Krankenkassenmitglieder
Arbeitgeber müssen wieder 50 Prozent des gesamten Beitrags für die gesetzliche Krankenkasse zahlen. Zusatzbeitrage sollen ebenfalls zu gleichen Teilen mitfinanziert werden. Dadurch sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner entlastet werden. Durch diese Maßnahme sollen 6,9 Milliarden Euro jährlich gespart werden.
Diesel-Fahrverbot in mehreren Städten
Bislang gibt es nur auf zwei Straßen in Hamburg ein Dieslefahrverbot. Das soll sich aber in 2019 ändern.
Dem ADAC zufolge sollen vor allem Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart betroffen sein.
Mindestlohn und Hartz IV wird erhöht
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.
Pro Monat sollen alleinstehenden Harz IV-Empfänger acht Euro mehr bekommen. Der Regelsatz steigt dann auf 424 Euro. Wer mit seinem bedürftigen Ehepartner in einer Wohnung lebt, für den steigt der Satz auf 382 Euro pro Monat. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres werden künftig 245 Euro gezahlt. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren steigt die Leistung um 6 auf 302 Euro und für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 322 Euro.
Bessere Betreuung in Kitas
Für Geringverdiener soll ab 2019 deutsche Kiats kostenlos werden, da die Länder zusätzliche Mittel durch das „Gute-Kita-Gesetzt“ erhalten können. Bis 2022 sollen dafür 5,5 Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.
Mit dem Geld können längere Öffnungszeiten oder zusätzliche Erzieher finanziert werden. Dadurch soll der Beruf Erzieher aufgewertet und attraktiver gemacht werden.
Brückenteilzeit
Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Dadurch kann die vereinbarte Arbeitszeit künftig für ein bis sogar fünf Jahre verringert werden. Dadurch solle es Teilzeitarbeitern ermöglicht werden, wieder in die Vollzeit zurückzukehren.
Diese Regelung gilt für Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten und wenn die Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr im Betrieb sind.
Bei Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten, muss nur einem von 15 Arbeitnehmern ein Anspruch auf Brückenteilzeit gewährt werden.
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