Corona-Verordnung kommt mit Änderungen

Floristen, Gärtnereien und Baumschulen sollen trotz Verlängerung des Lockdowns in Thüringen wieder öffnen können. Vorgesehen sei dafür der 1. März, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner. Der Neustart dieses Bereichs solle in die neue Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, die Ende der Woche in Kraft trete. Im ersten Entwurf waren nur die Öffnung von Fahrschulen in den nächsten Tagen und von Friseurbetrieben am 1. März vorgesehen.

Frühblüher sollen nicht verderben

Werner begründete die Entscheidung, dass Gärtnereien und Floristen Anfang März wieder an den Start gehen können mit dem Saisonbeginn. Viele Frühjahrsblüher, die in den Gärtnereien herangezogen worden seien, würden sonst verderben. Ob unter die neue Regelung auch alle Blumenläden in Thüringen fallen, ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums noch in der Diskussion. Im Verordnungsentwurf ist zunächst die Rede von selbstproduzierenden und -vermarktenden Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetrieben.

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Treffen sind weiterhin nur mit maximal einer weiteren Person eines anderen Haushaltes möglich. Neu ist dabei aber, dass Kinder unter drei Jahren dabei nicht mitgerechnet werden. Bei den Betreuungsgemeinschaften für Kinder wird das Alterslimit der Kinder auf 12 Jahre hinaufgesetzt.

Beerdigungen und Hochzeiten

Bei Beerdigungen und Hochzeiten steigt die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von 15 auf 25.

Nächtliche Ausgangssperre 

Die Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr am nächsten Morgen wird abgeschafft.

Grundschulen und Kindergärten

Laut Bildungsminister Helmut Holter sollen ab kommenden Montag zuerst die Grundschulen und Kindergärten öffnen und im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten (Stufe gelb). Damit entfalle für diese Gruppen die Notbetreuung. Kinder im Primarbereich der Schulen (Klasse eins bis vier) sollen in festen Gruppen betreut und unterrichtet werden. «Alle Kinder gehen jeden Tag wieder zur Schule», sagte Holter. Allerdings bestehe dazu keine Pflicht. Eltern könnten selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.

Ältere Kinder folgen später

Eine Woche später sollen die Klassen fünf und sechs ab 1. März wieder in die Schulen zurückkehren. Hier ist es laut Holter möglich, dass in festen Gruppen unterrichtet wird oder aber Wechselunterricht eingeführt wird, um in den Räumen größeren Abstand zwischen den Schülern zu ermöglichen. Entscheiden sollen das die Schulleiter. Schüler ab der siebten Klassen sollen ebenfalls ab 1. März in die Schulen zurückkehren können. Bedingung dafür ist aber, dass es weniger als 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tage in der jeweiligen Region gab. Auch hier sei Unterricht in festen Gruppen oder mit mehr Abstand im Wechselbetrieb möglich.

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