Corona-Überbrückungshilfen für Kleinutnernehmer laufen aus
Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen müssen sich sputen, wenn sie für die Monate Juni bis August noch Geld aus der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beantragen wollen. Die Frist dafür läuft am 30. September aus, teilte das Thüringer Wirtschaftsministerium mit. Im Oktober startet dann die Beantragungsphase für die Monate September bis Dezember.