Corona-Hilfen auch bei freiwilligen Schließungen

Es gibt jetzt auch Corona-Hilfen für Thüringer Gaststätten oder Beherbergungsbetriebe, die freiwillig zu gemacht haben. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee erklärte, dass diese nun auch Anspruch auf Überbrückungshilfen hätten um ihnen ein Stück Unsicherheit zu nehmen. Zuvor hatten Verbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Thüringen klar gemacht, dass unter den Einschränkungen wie 2G im Gastgewerbe die Öffnung unwirtschaftlich sei. Wer aber bislang sein Unternehmen freiwillig schloss, verlor seinen Anspruch auf Überbrückungshilfen. Die gabs nur, wenn Behörden Schließungen anordneten.

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