Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt heute über die Vergütung eines freigestellten VW-Betriebsrats, der gegen eine Kürzung seiner Bezüge klagt. Hintergrund ist ein BGH-Urteil von 2023, das überhöhte Zahlungen an Betriebsräte als möglichen Untreuefall einstuft.
VW überprüfte daraufhin die Gehälter und forderte vom Kläger 2.600 Euro zurück. Der Fall könnte Signalwirkung für andere Unternehmen haben, da etwa 20 ähnliche Klagen von VW-Betriebsräten vorliegen.
Laut Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsräte wie vergleichbare Angestellte vergütet werden – eine Regelung, die oft zu Streit führt.
