Jetzt ist es amtlich: Mieter müssen eine Wohnung, die sie unrenoviert bezogen haben, beim Auszug nicht renoviert übergeben. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit einem Urteil die Rechte von Mietern gestärkt.
Eine unrenoviert übernommene Wohnung, muss auch dann nicht beim Auszug gestrichen werden, wenn es dem Vormieter zugesagt wurde. Denn, so urteilten die Richter, eine solche Vereinbarung habe keinen Einfluss auf die Verpflichtungen von Mietern und Vermietern im Mietvertrag. Im verhandelten Fall wollte eine Vermieterin aus Celle von ihrem Mieter Schadenersatz, weil sie nach dem Auszug des Mieters eine Malerfirma mit Streicharbeiten beauftragt hatte. Übrigens: Auch Mietervertragsklauseln, die zum Beispiel Schönheitsarbeiten alle fünf Jahre vorsehen sind unwirksam!
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