Was muss ich da als Mieter beachten und lohnt sich eine Prüfung oder Beanstandung überhaupt?
In 90 Prozent aller Fälle, so hat eine neue Studie gezeigt, ist die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft. Eine Überprüfung ergibt also immer Sinn.
Grundsätzlich gilt: Nur wenn eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart wurde, muss eine schriftliche Abrechnung gemacht werden. Ausnahmen sind hier die Wasser- und Heizkosten, für die muss immer eine erstellt werden.
Der Zeitraum der Abrechnung jährlich, für genau 12 Monate. Der Vermieter hat dann genau 12 Monate Zeit, um eine Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zukommen zu lassen. Bei Verspätung hat der Vermieter normalerweise keinen Anspruch mehr auf Zahlungen. Außer er kann nachweisen, dass er an der Verzögerung nicht Schuld ist. Steht dem Mieter aus der Abrechnung Geld zu, kann dieser das 3 Jahre lang einfordern. Die Verjährungsfrist beginnt nach erteilen einer Abrechnung.
Was in der Nebenkostenabrechung stehen darf:
- Grundsteuer
- Wasserverbrauch
- Gebühren für Abwasser
- Heizkosten
- Kosten für Reinigung und Wartung der Wasser- & Heizanlage
- Fahrstuhl
- Straßenreinigung und Müllentsorgung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung, wie Außenbeleuchtung und in gemeinsam genutzten Gebäudeteilen
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Kosten für Gemeinschafts-Antennenanlage & gemeinsames Breitbandnetz
- Kosten für Einrichtungen der Wäschepflege
Zu jedem Posten müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Gesamtkosten, die durch die jeweilige Kostenart entstanden sind
- Anzahl der Abrechnungstage
- Berechnung des Anteils, den der Mieter zu zahlen hat
- Der zugrundeliegende Verteilerschlüssel und deren Erläuterung, nachdem die Anteile berechnet werden
- Kosten für die Prüfung der Gasleitung
- die Wartung der Hauselektrik oder der Türschließanlage
- Beiträge zum Grundeigentümerverein, Gebühren für Mieterkonten oder Verwaltungskosten